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Datenschutzbeauftragter: Jobcenter dürfen nicht bei Facebook schnüffeln
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Jobcenter und Behörden davor gewarnt, Hartz IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken auszuschnüffeln. Der "Bild-Zeitung" (Freitagausgabe) sagte Schaar, Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen. Damit reagierte Schaar auf Anfragen verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von Hartz-Beziehern nutzen wollten, um z.B. Leistungsmissbrauch zu verhindern. Nur "in absoluten Ausnahmefällen", z. B. bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht, dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben, sagte Schaar der "Bild-Zeitung". "Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen "befreunden", um so an deren Daten zu gelangen." Selbst die Suche nach einem Hartz-Bezieher in Suchmaschinen wie Google hält der Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig. Erst müssten die Behörden versuchen, die erforderlichen Angaben direkt bei den Betroffenen zu erheben. Nur wenn diese sich weigern, könnte auch das Internet zu Rate gezogen werden. Aber: "In jedem Fall ist der Betroffene von einer Datenerhebung zu informieren." Schaar weiter: "Betroffene, die eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten, können sich jederzeit an mich wenden." Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) sagte der "Bild-Zeitung", dass Mitarbeiter auf den Computern der Jobcentern Facebook nicht nützen könnten. Der Zugang zu sozialen Netzwerken sei gesperrt. Allerdings ist die BA nur an 306 Jobcentern direkt beteiligt. Weitere 104 werden von Kommunen mit ihren Computern in Eigenregie betrieben. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 24.05.2013 - 00:16 Uhr
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