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Steuerzahlerbund will Strafen bei öffentlicher Verschwendung Vor dem Hintergrund des millionenschweren Schadens beim gescheiterten Rüstungsprojekt Euro-Drohne hat der Bund der Steuerzahler schärfere Gesetze gegen Steuergeldverschwendung verlangt. "Während Steuerhinterziehung zu Recht als Straftat verfolgt wird, bleiben selbst schwere Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze in aller Regel folgenlos", sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, im Gespräch mit der "Welt". Doch nicht nur Steuerverkürzung, sondern auch die öffentliche Verschwendung wirke sich negativ auf die Steuermoral aus. Denn in beiden Fällen müsse der Steuerzahler für den Schaden aufkommen, sagte der Verbandschef: "Es ist nötig, einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einzuführen." Dieser müsse im Strafgesetzbuch verankert werden und auf die Verfolgung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger abzielen. Holznagel verwies darauf, dass Union und FDP im Koalitionsvertrag 2009 der Steuerverschwendung ausdrücklich den Kampf angesagt hätten. "Doch geschehen ist überhaupt nichts". Das poliitsche Nichtstun stehe im eklatanten Gegensatz zum lauten Ruf nach schärferen Strafen für Steuersünder, monierte der Präsident des Steuerzahlerbundes. Die Arbeit der Rechnungshöfe müsse gestärkt werden. Sie müssten laut Holznagel künftig ähnliche Komptenzen und Pflichten erhalten, wie sie die Finanzämter hätten. Dann wären die Prüfer verpflichtet, aufgedeckte Fälle von öffentlicher Verschwendung bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, sagte der Verbandschef dem Blatt. In besonders schweren Fällen sollten laut Steuerzahlerbund Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen verhängt werden können. "Wir müssen Steuerverschwendung endlich justiziabel machen", so Holznagel. Nur dann werde es möglich sein, Amtsträger bei Steuergeldverschweindung zur Verantwortung zu ziehen. "Denn unterschiedliche Maßstäbe bei der Sanktionierung von Steuerhinterziehung einerseits und Steuergeldverschwendung andererseits sind weder aus subjektiver Sicht der Steuerzahler noch aus objektiver rechtsstaatlicher Sicht hinnehmbar." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 21.05.2013 - 05:00 Uhr
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