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Der Dax ist am Dienstag nach einem bereits sehr schwachen Start bis zum Mittag weiter in den roten Bereich gerutscht. Gegen 12:30 Uhr stand der Index bei 23.690 Punkten und damit 3,8 Prozent unter dem Schlussniveau des vorherigen Handelstags. An der Spitze der Kursliste rangierten die Deutsche Börse, FMC und Qiagen, am Ende Beiersdorf, Siemens und Siemens Energy. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Reporter ohne Grenzen kritisiert Floridas geplantes Medien-Gesetz


Miami Finanzviertel / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert einen Gesetzentwurf im US-Bundesstaat Florida, der das bislang geltende "Journalistenprivileg" aufheben würde. "Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dürften es sich Medienschaffende in Florida künftig zweimal überlegen, ob sie kritisch berichten wollen", sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske am Montag. Die geplante Gesetzesänderung würde es Personen des öffentlichen Lebens nach Einschätzung von RSF deutlich einfacher machen, Medienschaffende wegen kritischer Berichterstattung zu verklagen.

Amtsträger müssten dann "kaum noch fürchten, dass ihr Fehlverhalten angeprangert wird", so Rediske. Der Gesetzentwurf HB 991 liegt aktuell dem Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses von Florida vor. Eingebracht vom republikanischen Abgeordneten Alex Andrade, würde das Gesetz es wohl einfacher machen, Journalisten wegen Verleumdung zu verklagen. Der Entwurf widerspricht laut RSF einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von 1964, der Medienschaffende vor Verleumdungsklagen schützt, wenn sie die Tätigkeiten von Amtsträgern kontrollieren. Wird das Gesetz verabschiedet, könnte dies dazu führen, dass es dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wird. Die Journalistenorganisation befürchtet, dass das Urteil von 1964 im Fall "New York Times gegen Sullivan" in der Folge aufgehoben werden könnte. Seit diesem Grundsatzurteil muss jede Person des öffentlichen Lebens, die einen Journalisten wegen Verleumdung verklagen will, eindeutig nachweisen, dass die Äußerungen wider besseres Wissen oder böswillig getätigt wurden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.03.2023 - 13:01 Uhr

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