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Der Dax hat sich am Freitag nach einem zurückhaltenden Start in den Handelstag bis zum Mittag ins Plus bewegt. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.975 Punkten berechnet, 0,7 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will höhere Energiepreise nur im Ausnahmefall erlauben


Rechnung / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen für 2023 deutlich erschweren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor, über den die "Bild" (Samstagausgabe) berichtet. Der Versorger müsse demnach im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigen, bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums der "Bild".

So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Ursache ist eine Beweislastumkehr zulasten der Energie-Versorger. Aus dieser folgt ein grundsätzliches Verbot für Erhöhungen und Rechtfertigungsgründe nur in Ausnahmefällen. Hintergrund ist der Erstattungsanspruch, der für Gas-Lieferanten aus den Energiepreis-Bremsen gegen den Staat erwächst und missbrauchsanfällig ist. "Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD. Michael Kruse, Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzte: "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern." Laut "Check24"-Zahlen, über die die "Bild" berichtet, soll es zum 1. Januar massive Preisaufschläge geben: 457 Gas-Versorger planen ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planen Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte. "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten", sagte Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher. "Die geplanten Erhöhungen stehen nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 03.12.2022 - 00:00 Uhr

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