Montag, 15. Juni 2026
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Der Dax hat sich am Montag nach einem freundlichen Start bis zum Mittag weiter klar im grünen Bereich gehalten, ist aber wieder unter die Marke von 25.000 Punkten gerutscht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.935 Punkten berechnet, 1,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Freitag. An der Spitze der Kursliste rangierten MTU, Airbus und Heidelberg Materials, am Ende Rheinmetall, die Commerzbank und die Deutsche Telekom. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Beamte erhalten höheren Sold wegen Bürgergeld-Einführung
Wegen der zum Jahreswechsel steigenden Grundsicherung wird auch die Beamtenbesoldung angehoben. Hintergrund ist die Unterschreitung des vorgesehenen Lohnabstandes von 15 Prozent durch die Einführung des Bürgergeldes, berichtet die "Bild". Jede Veränderung bei der Grundsicherung habe unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich des Bundes sowie der Länder, bestätigte ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden. Hessens Regierungsfraktionen haben demnach bereits einen umfassenden und weitreichenden Gesetzesentwurf eingebracht, der derzeit beraten werde. Dieser markiere "einen wichtigen Zwischenschritt zur verfassungsmäßigen Besoldung in Hessen". Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss. Das Land Berlin teilte der Zeitung mit, dass es "wegen der Einführung des Bürgergelds im intensiven Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund, auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Besoldung der beamteten Dienstkräfte und der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile" stehe. Die "Amtsangemessenheit der Alimentation" werde das Land Berlin "auch nach Einführung des Bürgergeldes sicherstellen", hieß es weiter. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte ebenso, dass der "Mindestabstand zur Grundsicherung" bei der Bezahlung der Beamten sichergestellt werden müsse. Denn auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 besagt, dass "eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (...) Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen" hat. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 01.12.2022 - 08:42 Uhr
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