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Finanzmärkte aktuell:

Betriebe warten oft monatelang auf Erstattung von Lohnkosten


Schutzhelme / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unternehmen müssen oft monatelang auf die Erstattung von Lohnkosten ihrer Mitarbeiter bei angeordneter Quarantäne oder pandemiebedingter Kinderbetreuung warten. Das hat eine der "Welt am Sonntag"-Umfrage unter den zuständigen Behörden der einzelnen Länder ergeben. "Die Bearbeitung der Entschädigungsanträge erfolgt grundsätzlich nach Eingangsdatum", teilte etwa das für Hessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt mit.

Derzeit würden in dem Land vor allem Anträge aus dem Mai bearbeitet. In Bayern liegt die Bearbeitungszeit der Anträge teilweise sogar bei acht bis zehn Monaten. "In einigen Regierungsbezirken sind sehr hohe Antragseingänge zu verzeichnen", erklärte das Gesundheitsministerium. Der Landesschnitt liege bei sechs Monaten Bearbeitungsdauer. In Rheinland-Pfalz brauchen Unternehmen einen noch längeren Atem. "Zwischen Antragstellung und Entscheidung liegen bei Onlineanträgen etwa acht Monate, bei Papieranträgen etwa zehn Monate", hieß es vom Landesamt für Soziales. In Brandenburg konnte durch "technisch-organisatorische Maßnahmen" dieser Zeitraum laut Gesundheitsministerium verkürzt werden - "auf acht Monate". Hamburg und Sachsen-Anhalt nennen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von fünf Monaten. Wirtschaftsverbände beklagen die langen Fristen. "Die Unternehmen sind in Vorleistung gegangen und haben die Löhne trotz pandemiebedingten Arbeitsausfalls selbstverständlich weitergezahlt", sagte Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer in Chemnitz. Dabei geht es um hohe Summen. Allein seit Jahresbeginn haben die Länder zusammen mehr als 835 Millionen Euro erstattet, wie die "Welt am Sonntag"-Umfrage ergab. Für Corona-Infizierte sowie für Kontaktpersonen haben die Gesundheitsämter in der Regel eine mehrtägige Quarantäne verhängt. Betriebe haben laut Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes einen Erstattungsanspruch. Auch Beschäftigte, die sich wegen behördlicher Schulschließungen um ihre Kinder kümmern müssen, fallen seit Pandemieausbruch darunter. Seit November bekommen Arbeitgeber mit wenigen Ausnahmen allerdings nur dann Geld zurück, wenn die betroffenen Mitarbeiter geimpft sind.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.12.2021 - 06:00 Uhr

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