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Finanzministerium: Bedingungsloses Grundeinkommen "nicht umsetzbar"
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium erteilt einer Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) eine klare Absage. "In einer offenen Gesellschaft ist ein individuelles, bedingungsloses und in seiner Höhe existenzsicherndes BGE aus Sicht des Beirats nicht umsetzbar", schreiben die Autoren in einem unveröffentlichten Gutachten, über welches das "Handelsblatt" berichtet. Vor allem "Finanzierungsprobleme sprechen aus Sicht des Beirats eindeutig gegen die Einführung eines BGE". Wenn alle Bürger Höhe des heute gesellschaftlich akzeptierten Existenzminimums abgesichert sein sollten, müsste das BGE für Erwachsene 1.208 Euro und für Kinder 684 Euro monatlich betragen, heißt es in der Untersuchung. "Selbst wenn man die anderen Sozialleistungen gegenrechnet, entsteht mit der Einführung des BGE ein Finanzierungsbedarf von knapp 900 Milliarden Euro jährlich", heißt es in der Expertise. 70 Prozent der verfügbaren Haushaltseinkommen in Deutschland würden dann umverteilt. Selbst wenn ein Grundeinkommen nur partiell eingeführt würde, müssten die Steuern stark steigen. Würde ein BGE in Höhe der derzeit geltenden Grundsicherung eingeführt, bekäme jeder Erwachsene 446 und jedes Kind 378 Euro im Monat. Um das zu finanzieren, müsste die Einkommensteuer um zwölf Prozentpunkte steigen und der steuerliche Grundfreibetrag komplett abgeschafft werden. Ein umfassendes und existenzsicherndes BGE sei "überhaupt nicht mehr aufkommensneutral zu finanzieren", schreiben die Ökonomen. Das bedingungslose Grundeinkommen wird in Deutschland immer wieder diskutiert, so hatte sich unter anderem der ehemalige Siemens-Chef Joe Kaeser für ein solches ausgesprochen. Auch die Grünen haben ein BGE in ihr Programm aufgenommen. Teile von SPD und Linke sprechen sich für das Konzept aus. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 13.08.2021 - 07:43 Uhr
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