Donnerstag, 14. Mai 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Peter Wohlleben warnt vor Aerosol-Gefahr auf öffentlichen Toiletten
Kabinett beschließt Reform des Heizungsgesetzes
GKV-Ausgaben steigen 2026 deutlich stärker als Einnahmen
Dax startet freundlich - Merck-Aktien gefragt
AfD Baden-Württemberg schlägt Hagel als Ministerpräsident vor
Cem Özdemir zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt
Gericht hält Verpackung kleinerer Milka-Tafeln für irreführend
Fahimi begrüßt Gesprächsankündigung der Regierung
Dax legt zu - Handelsvolumen bleibt dünn
Studie: Väter übernehmen weniger Versorgungstätigkeiten für Kinder

Newsticker

01:00Städte- und Gemeindebund fordert mehr Pragmatismus von Regierung
01:00Handwerkspräsident fordert Reformen von der Regierung
01:00Pharmaverband kritisiert Warkens Gesetz zur Kassen-Stabilisierung
00:00Banaszak ruft Männer zum Einsatz gegen Männergewalt auf
00:00Grüne fordern höheren Spitzensteuersatz
00:00Rehlinger fordert höhere Belastungen für Spitzenverdiener
00:00Studie: Tankrabatt wird nahezu vollständig weitergegeben
00:00Normenkontrollrat kritisiert neues Heizungsgesetz
22:21US-Börsen uneinheitlich - Anleger blicken auf Trump-Xi-Treffen
21:50Özdemir will sich von Berlin "abheben"
21:41Maduros Sohn räumt Versagen des Chavismo ein
21:09Trump-Kandidat Warsh vom US-Senat als neuer Fed-Chef bestätigt
20:47WHO sieht Fortschritte im globalen Gesundheitswesen in Gefahr
19:53NRW-Landesregierung beantwortet Anfragen aus Landtag oft zu spät
19:03Selenskyj meldet massive russische Drohnenangriffe

Börse

Am Mittwoch hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.137 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste rangierten Infineon, Scout24 und Merck, am Ende SAP, Rheinmetall und FMC. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Extra-Gebühr für Online-Bezahlung zulässig


Pärchen am Computer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder Paypal erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Voraussetzung ist demnach, dass das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.

Der BGH wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurück. Beklagt wurde ein Fernbus-Unternehmen, welches von seinen Kunden bei den Zahlungsmitteln Sofortüberweisung und Paypal zwischenzeitlich ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt erhoben hatte.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 25.03.2021 - 10:02 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung