Freitag, 26. Februar 2021
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Am Donnerstag hat der DAX nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 13.879,33 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,69 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Anteilsscheine von der Deutschen Bank setzten sich entgegen dem Trend mit Kursgewinnen von über vier Prozent an die Spitze, direkt vor den Werten von Münchener Rück und der Deutschen Telekom. [Weiter...]
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Ein Drittel der deutschen Betriebe setzt vollständig auf Minijobs
Etwa jedes dritte Unternehmen in Deutschland setzt ausschließlich auf Minijobs. Von den etwa 3,1 Millionen Betrieben bundesweit boten zuletzt knapp 930.000 nur Stellen für geringfügig Beschäftigte, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) unter Berufung auf eine aktuelle Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion berichten. Linke-Chef Bernd Riexinger sagte den Funke-Blättern: "Hier werden Mini-Jobs missbraucht, und zwar in noch größerem Ausmaß als bisher bekannt", dies gehe zu Lasten von Arbeitnehmern und der Finanzierung des Sozialstaates. Die Zahlen der Regierung stammen von Juni 2020. Riexinger erläuterte, zwar sei mit Beginn der Pandemie in Deutschland die Zahl der Minijobs eingebrochen, dies liege jedoch vor allem daran, dass für diese Anstellungsform ein eingeschränkter Kündigungsschutz gelte und Arbeitgeber diese Beschäftigte in der Coronakrise "leicht loswerden". Die Pandemie zeige somit eine zusätzliche Schattenseite für Minijobber. 224.000 seien bereits im März kurzfristig gekündigt worden. Riexinger bezeichnete Mini-Jobs als "Fehlkonstruktion". Es sei bekannt, dass viele Betriebe "reguläre Beschäftigungsverhältnisse in Mini-Jobs aufsplitten". Damit würden vor allem Sozialabgaben, Steuern und Arbeitnehmerrechte umgangen. Ziel müsse es sein, diese Arbeitsverhältnisse zu voll sozialversicherungspflichtigen Jobs zu machen. Minijobber dürfen im Monat maximal 450 Euro verdienen, es werden keine Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Sie haben weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld I. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH NEWS25-Meldung vom 23.02.2021 - 01:00 Uhr
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