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Börse

Der Dax ist am Mittwoch freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 18.332 Punkten berechnet und damit 0,9 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten die Papiere von SAP, Deutscher Bank und Sartorius, die größten Abschläge gab es bei den Aktien von Qiagen, Volkswagen und BMW. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Staatsrechtler: Einschränkung des Bewegungsradius rechtlich möglich


Mann mit Mund-Nasen-Schutz / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen engen Radius rund um den Wohnort. "Die Maßnahmen dürften unter engen Voraussetzungen und bei strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach geltender Gesetzeslage möglich sein", sagte Degenhart dem "Handelsblatt". Der Jurist wies in diesem Zusammenhang auf das im November reformierte Infektionsschutzgesetz hin, wonach Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum angeordnet werden können.

"Eine Ausgangsbeschränkung auf einen bestimmten Radius des Wohnumfelds wäre davon meines Erachtens gedeckt", sagte Degenhart. "Beschränkungen können hiernach wohl sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht angeordnet werden." Ein erneuter Gesetzesbeschluss sei daher nicht erforderlich, zumal derartige Beschränkungen aus anderen EU-Staaten ja durchaus bekannt seien. "Sie dürften also noch vom Willen des Gesetzgebers umfasst sein." Dies bedeute aber "keinen Freibrief", sagte Degenhart weiter. Zunächst müsse deutlich gemacht werden, dass die Beschränkung auf einen bestimmten Aktionsradius tatsächlich einen "nennenswerten Beitrag zur Eindämmung" der Pandemie leisten könne. Es gelte zudem ein striktes Verhältnismäßigkeitsgebot. "Und die Beschränkungen müssten so klar gefasst sein, dass der Einzelne problemlos erkennen kann, was erlaubt ist und was nicht", so der Jurist. Daran fehle es oft, etwa bei der Frage, was ein "triftiger Grund" sei, um sich über den Radius von 15 Kilometern hinaus bewegen zu dürfen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.01.2021 - 09:44 Uhr

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