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Staatsrechtler: Einschränkung des Verbandsklagerechts nicht möglich
Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland hat Überlegungen in der Großen Koalition, das Verbandsklagerecht für Umweltverbände einzuschränken, eine Absage erteilt. "Das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ohne unmittelbare Betroffenheit schreibt das Recht der EU zwingend vor", sagte Wieland dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). "Die EU nutzt die Verbände zur Durchsetzung ihres Rechts, weil sie nicht über Verwaltungsbehörden verfügt, die ihr Recht durchsetzen." Deutschland könne daran einseitig nichts ändern. Hintergrund der Koalitionsüberlegungen sind die Widerstände von Umweltverbänden gegen die Tesla-Ansiedlung in Grünheide bei Berlin. So konnte auch schon ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Projekt klagen, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist. "Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind", sagte der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und stellvertretende Vorsitzender der Unionsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), der Zeitung. "Das würde auch ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 29.12.2020 - 13:07 Uhr
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