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Klage gegen sächsisches Polizeigesetz beim Bundesverfassungsgericht


Plakat gegen Polizeigesetz in Leipzig-Connewitz / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das sächsische Polizeigesetz eingereicht. "Die neuen Befugnisse ermöglichen Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld einer konkreten Straftat. Dadurch kann praktisch jede Person Opfer tiefer Grundrechtseingriffe werden", sagte der Verfahrenskoordinator David Werdermann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagsausgaben).

Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde der GFF unter anderem gegen längerfristige Observationen durch Polizeibeamte, den Einsatz verdeckter Ermittler und von Vertrauenspersonen, Abhör- und Ortungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung sowie Datenerhebungen mit Bezug zu Telekommunikation und Internetnutzung. All diese Maßnahmen seien nach dem neuen Polizeigesetz schon weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr zulässig. Bereits wenn die Polizei lediglich annehme, dass sich in der Zukunft eine gefährliche Situation entwickeln könne - was sich praktisch immer begründen lasse -, könne sie Personen auf vielfältige Weise überwachen. Ein deutschlandweites Novum stellt der Klage zufolge die Befugnis zur intelligenten Videoüberwachung dar. Die Polizei dürfe danach nicht nur Videoaufzeichnungen anfertigen, sondern diese auch automatisiert mit polizeilichen Daten abgleichen. Dies schließe laut Gesetzesbegründung den Abgleich von besonders sensiblen biometrischen Daten ein. Dadurch werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil die Maßnahme ohne konkreten Anlass zulässig sei. Theoretisch könne die intelligente Videoüberwachung im gesamten Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern durchgeführt werden. Das umfasse etwa die Hälfte der Fläche des Freistaates. Schließlich richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Kriegswaffen wie Handgranaten durch die Polizei. Das verletzt nach Ansicht der Kläger nicht allein die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Militär und Polizei, sondern auch die Menschenwürde. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfe der Staat nicht zwischen den Leben Unschuldiger abwägen. Das tue er jedoch, wenn er beim Einsatz von Handgranaten den Tod Unschuldiger in Kauf nehme. Beschlossen wurden die neuen Regelungen Mitte 2019, als in Dresden noch eine Große Koalition aus CDU und SPD regierte. Obwohl die Grünen mittlerweile in die Regierung eingetreten sind, ist gegen das Gesetz auch eine Klage von Linken und Grünen vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof anhängig.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.12.2020 - 00:00 Uhr

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