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Finanzmärkte aktuell:

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke bei Haustürgeschäften


Klingel an einer Wohnung / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat die Bundesregierung aufgefordert, Verbraucher besser vor Belästigungen und Abzocke bei Haustürgeschäften zu schützen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie seien viele Verbraucher mehr zu Hause, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). "Das weiß natürlich auch der Direktvertrieb, der mit teilweise unseriösen Methoden auf Kundenfang geht."

Das reiche von langfristigen Internet-, Telefon- und Stromverträgen bis zur "Abzocke" mit angeblich hochwertigen Büchern. Müller sieht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Pflicht, hier gesetzlich gegenzusteuern. "Wir fordern, dass Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung eines Verbrauchers an einer Haustür klingeln und ihre Verträge anbieten dürfen", sagte der VZBV-Chef. Zudem müsse das Widerrufsrecht gestärkt werden. Anbieter sollten außerdem ab einem Betrag von 50 Euro nicht mehr die sofortige Bezahlung an der Haustür verlangen dürfen. "Verbraucherschutz darf nicht an der Haustür enden", mahnte Müller. "Dieser Grundsatz würde unseriöse Geschäftemacher vom Markt drängen und damit allen ehrlichen Kaufleuten zu Gute kommen." Laut einer Forsa-Umfrage unter 1.000 Personen ab 18 Jahren im Auftrag des VZBV, über die das "Handelsblatt" berichtet, halten 98 Prozent der Befragten Haustürgeschäfte für keine geeignete Form, um Verträge abzuschließen oder Produkte zu kaufen. Zur Begründung gaben die Befragten etwa an, dass sie sich durch Haustürgeschäfte unter Druck gesetzt fühlen (33 Prozent) oder Angst vor Betrug haben (21 Prozent). Fast jeder fünfte Befragte (19 Prozent) hat laut der Umfrage in den vergangenen 24 Monaten mindestens einen Vertrag abgeschlossen, den er in der Form nicht abschließen wollte. 46 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, die Widerrufsfrist bei Vertragsabschlüssen an der Haustür von derzeit 14 Tagen auf 30 Tage zu verlängern.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 03.12.2020 - 06:46 Uhr

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