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Zum Wochenausklang hat der Dax nachgelassen. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 23.092 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem sehr schwachen Tagesstart blieb der Dax unter deutlichen Schwankungen im Minus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Entwicklungsminister fordert Entscheidung über Lieferkettengesetz


Gerd Müller / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wertet die Schweizer Volksabstimmung über eine strengere Überwachung von Lieferketten als klares Signal auch für ein entsprechendes Gesetz in Deutschland. "Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen", sagte Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben). Auch Deutschland müsse jetzt handeln "und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden".

Dies sei im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. "Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor. Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird", verlangte er. "Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt", sagte er. Weltweit arbeiteten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Das Gesetz solle dafür sorgen, "dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit". "Made in Germany" stehe dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion. "Es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen", kritisierte Müller. Märkte bräuchten klare Regeln, "von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt", sagte der Minister. Für Deutschland seien "Regelungen mit Augenmaß" geplant, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigten. Das Gesetz solle nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten seien Übergangsfristen vorgesehen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.11.2020 - 19:10 Uhr

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