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Finanzmärkte aktuell:

Seehofer sieht kein "strukturelles" Rechtsextremismus-Problem


Horst Seehofer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht kein "strukturelles Problem" mit Rechtsextremismus in den deutschen Sicherheitsbehörden. Das sagte er am Dienstagvormittag bei der Vorstellung eines entsprechenden Lageberichts in Berlin. "Die Gesamtbewertung des Berichts ist deutlich: Wir haben es mit einer geringen Fallzahl zu tun", so Seehofer.

Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter - über 99 Prozent - stünden auf dem Boden des Grundgesetzes. Ein "strukturelles Problem" sei demnach nicht erkennbar. Dennoch sei jeder erwiesene Fall eine "Schande", fügte der CSU-Politiker hinzu. Der Lagebericht war vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegt worden. Abgedeckt wird der Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Ende März 2020. Neben allen Polizeibehörden wurden auch der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst sowie die Verfassungsschutzämter abgefragt. Dem Bericht zufolge wurden im Bereich der Sicherheitsbehörden der Länder für den abgefragten Zeitraum 319 Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus gemeldet. Insgesamt 303 Verfahren wurden eingeleitet. Es wurden 237 disziplinarrechtliche Verfahren (78 Prozent), 48 Verfahren mit dem Ziel der Entlassungen/Nichternennungen in das Beamtenverhältnis auf Probe (16 Prozent) sowie 18 arbeitsrechtliche Maßnahmen (6 Prozent) eingeleitet. In dem genannten Zeitraum wurden zudem 261 strafrechtliche Verfahren eröffnet. Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes waren es insgesamt 58 Verdachtsfälle. Diese führten zu insgesamt 62 Verfahren: davon 38 disziplinarrechtliche Verfahren (61 Prozent), 23 Entlassungen/Nichternennungen in das Beamtenverhältnis auf Probe (37 Prozent) sowie in einem Fall zu arbeitsrechtlichen Schritten (2 Prozent). Der MAD erfasste für den Bereich der Bundeswehr 1.064 Verdachtsfälle. Laut Seehofer soll der Lagebericht keine einmalige Aktion sein, sondern "selbstverständlich fortgeschrieben" werden. Dabei soll er auf den gesamten öffentlichen Dienst erweitert werden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.10.2020 - 11:28 Uhr

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