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Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.297 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax unter Schwankungen seine Verluste aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Jeder Fünfte bekommt nach Jobverlust kein Arbeitslosengeld


Arbeitsamt in Aschersleben / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Mehr als jeder fünfte Arbeitsuchende (20,7 Prozent) hat im Jahr 2019 keine Leistungen bekommen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Linken-Anfrage hervor, über welche die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Im Schnitt waren im vergangenen Jahr 170.979 sogenannte Nichtleistungsempfänger verzeichnet.

96.413 arbeitslose Männer und 74.563 arbeitslose Frauen gingen leer aus. Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen im Schnitt 655.980 Menschen. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die in den 30 Monaten vor dem Jobverlust keine zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Arbeitsuchende bekommen aber auch kein Hartz IV, wenn - etwa aufgrund des Partnereinkommens - keine Hilfsbedürftigkeit festgestellt wird. Dennoch werden sie von den Agenturen für Arbeit betreut. 2010 hatte es noch gut 280.000 arbeitslose Nichtleistungsempfänger gegeben. Seitdem sind es zwar kontinuierlich weniger geworden. "Im Zuge der Coronakrise dürfte die Zahl der Betroffenen, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Hartz IV haben, aber wieder gestiegen sein und weiter steigen", sagte die Linken-Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann der NOZ. "Es darf nicht sein, dass so viele Menschen durchs Raster fallen und von der Bundesregierung im Stich gelassen werden, obwohl auch diese überwiegend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung und Steuern zahlen." Die Linken-Politikerin forderte, den Zugang zu Arbeitslosengeld zu erleichtern. Konkret müsse der Anspruch schon ab vier Monaten Beitragszeit gewährt werden. "Und für ältere Erwerbslose und Menschen mit Behinderungen muss die Anspruchsdauer grundsätzlich erweitert werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 14.07.2020 - 08:55 Uhr

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