Samstag, 28. September 2024
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Jugendrichter: Cannabisverbot nicht zeitgemäß
Der Jugendrichter Andreas Müller fordert, dass das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabis den veränderten Vorstellungen der Gesellschaft angepasst wird. "In der Bevölkerung gibt es schon lange nicht mehr die Angst vor diesem `Gift Cannabis`. Die Zeiten von Christiane F., also einmal kiffen und dann in der Gosse – das wissen viele, dass das heutzutage nicht mehr so ist - mit Ausnahme von populistisch agierenden Politikern im Bundestag", sagte der Jurist der "Welt" (Mittwochausgabe). Das letzte Mal urteilte das Bundesverfassungsgericht 1994 über das Cannabisverbot. "Die Zeiten haben sich geändert. 1994 gab es noch keine Gleichheit der Homosexuellen in Deutschland, Vergewaltigung in der Ehe war noch nicht strafbar", so Müller. Und weiter: "Ich habe als Jurastudent gelernt, dass sich auch aufgrund geänderter Vorstellungen in der Gesellschaft die Gesetze ändern müssen und auch anders auszulegen sind." Der Richter vom Amtsgericht Bernau bei Berlin lässt das Bundesverfassungsgericht zurzeit das Cannabisverbot prüfen. Dieses ist seiner Überzeugung nach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da es weder verhältnismäßig, noch geeignet, noch erforderlich sei. Müller setzt sich für eine Legalisierung von Cannabis ab 18 Jahren ein. Er fordert, dass Jugendrichter auch als "Erziehungsrichter" tätig werden können. Überforderte Eltern oder das Jugendamt sollen sich an diese Instanz wenden können, wenn sie feststellen, dass ein Jugendlicher wegen übermäßigen Cannabis-Konsums "nichts mehr auf die Reihe kriegt". Statt einer strafrechtlichen Verfolgung könne der Erziehungsrichter gemeinsam mit einem akzeptierenden Suchtarbeiter entscheiden, ob zum Beispiel eine Therapie nötig sei. Für seine Amtskollegen hat Müller einen Ratschlag: "Ich würde auch allen deutschen Richtern empfehlen, mal zu kiffen. Die meisten würden gar nichts merken und die anderen würden sehen: `Oh. Ist ja gar nicht so schlimm.` Obwohl die meisten das wahrscheinlich eh aus ihrem Umfeld kennen. Oder auch persönliche Erfahrungen haben", so Müller. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 08.07.2020 - 00:00 Uhr
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