Donnerstag, 27. Juni 2024
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Verbände kündigen mehrere Klagen gegen neues Klimaschutzgesetz an
Nato-Staaten ernennen Rutte offiziell zum neuen Generalsekretär
Wikileaks-Gründer Assange in Freiheit - Flug nach Australien
Scholz bezeichnet Ergebnis der Europawahl als "Einschnitt"
Bericht: Ermittlungen gegen leitende Beamte des Auswärtigen Amts
Dax startet freundlich - Automotivewerte hinten
Höcke-Prozess geht in Verlängerung - nächster Termin am Montag
Dax am Mittag weiter im Plus - SAP vorn
Dax schließt leicht im Minus - 18.000er-Marke hält noch
Zweiter Höcke-Prozess wird fortgesetzt - Urteil erwartet

Newsticker

03:00SPD offen für Gewissensentscheidung bei Schwangerschaftsabbrüchen
02:00Deutlich mehr eingeschleppte Dengue-Fieber-Fälle in Bayern
02:00Caritas kritisiert Debatte über Einsparungen im Sozialbereich
02:00Union lästert über EM-Auftritte des Kanzlers
02:00EKD-Präses für mehr Dialog mit AfD-Wählern
02:00Bundespolizei sieht "hohen Nebeneffekt" bei EM-Grenzkontrollen
01:00VZBV verlangt klare Vorgaben für soziale Werbeaussagen
01:00Hausärzte warnen vor "Chaos-Start" der E-Patientenakte
00:00Sozialverband kritisiert Finanzierungsplan für Krankenhausreform
00:00Landkreistag rechnet mit Verdreifachung der Einbürgerungen
00:00Weber gibt Macron Mitschuld am Aufstieg von Rechtsradikalen
00:00EVP verlangt von Kallas und Costa "klare Aussagen in der Sache"
00:00Kultusminister für Rückkehr zu Bundesjugendspielen als Wettbewerb
00:00FDP fordert Zurückweisung von Flüchtlingen an EU-Grenzen
00:00EVG wirft Regierung "Raubbau an Zukunftsfähigkeit der Bahn" vor

Börse

Am Mittwoch hat der Dax etwas nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.155 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Staatsrechtler: Kappung von Direktmandaten verfassungskonform


Wähler in einem Wahllokal / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

In der Debatte um die Wahlrechtsreform hat die SPD zwei Gutachten von Staatsrechtlern vorgelegt, die die Einführung einer Mandatsobergrenze als verfassungskonform bewerten. "Die vorgeschlagene Neuregelung stellt den Grundsatz der Wahlgleichheit und den der Chancengleichheit der Parteien nicht infrage", schreibt der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis in einem Gutachten, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. "Es geht nicht darum, wie in früheren Zeiten einen missliebigen Kandidaten par ordre du mufti vom Einzug ins Parlament auszuschließen und auch nicht darum, das Wahlergebnis eines Wahlkreises zu eliminieren, sondern es geht um die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Bundestages nach den unangetasteten Regeln der proportionalen Verteilung."

Zu einem ähnlichen Schluss kommt die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Sophie Schönberger in einem zweiten Gutachten, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" weiter berichten. Die Wahlgleichheit erfordere lediglich, dass alle Bürger ihr Wahlrecht in formal gleicher Weise ausüben könnten und die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben müsse, so Schönberger. Diese Anforderungen erfülle das von der SPD vorgeschlagene Kappungsmodell "ohne Weiteres". In der seit Jahren andauernden Diskussion um eine Reform des Wahlrechts, mit der eine weitere Vergrößerung des Bundestags verhindert werden soll, hat die SPD-Fraktion vorgeschlagen, übergangsweise eine Mandatsobergrenze von 690 Sitzen einzuführen. Überhangmandate jenseits dieser Grenze sollen gekappt werden, die Mandate der Wahlkreissieger mit den geringsten prozentualen Stimmergebnissen würden nicht mehr zugeteilt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte dieses Modell in einem Schreiben an CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt als verfassungswidrig kritisiert und sich dabei auf die "fachliche Einschätzung" seines Ministeriums berufen. Eine Nichtzuteilung von gewonnenen Direktmandaten verletzte den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, denn in einem betroffenen Wahlkreis wäre der Erfolgswert der Stimmen nicht nur geringer, sondern "gleich Null", hatte Seehofer argumentiert. Battis und Schönberger widersprechen dieser Einschätzung deutlich. "Das bestehende Mischsystem wird als solches durch eine weitere Modifikation nicht infrage gestellt, im Gegenteil, das System trägt der neueren Entwicklung des Wahlverhaltens in der Weise Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des Bundestages gewährleistet wird", heißt es in dem Gutachten von Battis. "Der Vorwurf der systemwidrigen Modifikation geht fehl." Schönberger schreibt unterdessen: "Die Einschätzung, ein entsprechendes Kappungsmodell würde mit zentralen Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl brechen, ist vor allen Dingen ein politisches Argument, das sich gegen Strukturänderungen am Wahlrecht richtet." Und weiter: "Tatsächlich wäre eine entsprechende Wahlrechtsreform in verfassungsrechtlicher Hinsicht in keiner Weise zu beanstanden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 25.05.2020 - 12:54 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung