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Der Dax hat sich am Dienstag nach einem bereits halbwegs freundlichen Start bis zum Mittag im grünen Bereich gehalten. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 18.150 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 0,5 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Qiagen, die Deutsche Börse und Rheinmetall, am Ende Adidas, Beiersdorf und Siemens Healthineers. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Kelber droht mit Stopp der elektronischen Patientenakte


Krankenhaus / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, droht, die für 2021 geplante bundesweite elektronische Patientenakte zu stoppen. Das geht aus der Stellungnahme des BfDI zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hervor, über welche "Handelsblatt Inside Digital Health" berichtet. Darin heißt es: "Als Aufsichtsbehörde obliegt es mir, [...] aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, das heißt, zum Beispiel den Krankenkassen gegebenenfalls zu untersagen, ihren Versicherten eine datenschutzgesetzlichen Vorgaben widersprechende elektronische Patientenakte anzubieten."

Im Entwurf des PDSG, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedet hat, heißt es, dass Versicherte die Einsicht in ihre digitale Akte zum Start 2021 nur über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Computer möglich sein wird. Versicherte, die kein mobiles Endgerät oder keinen Computer haben oder dafür nicht nutzen wollen, haben demnach keinen direkten Zugriff auf ihre Daten. "Damit steht der Gesetzentwurf [...] in Widerspruch zu zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben", heißt es in der BfDI-Stellungnahme. Erst ab 2022 müssen die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen entsprechende Lese-Terminals aufstellen, sieht das PDSG vor. Der BfDI hält es außerdem für nicht vertretbar, dass nicht allen Versicherten die Möglichkeit eines feingranularen Berechtigungskonzepts offenstehe: Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Versicherte ab 2022 jedes Dokument in der Patientenakte einzeln für ihren Arzt freigeben können – allerdings nur bei Nutzung eines mobilen Endgeräts oder Computers.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.04.2020 - 13:46 Uhr

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