Montag, 15. Juni 2026
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Der Dax hat sich am Montag nach einem freundlichen Start bis zum Mittag weiter klar im grünen Bereich gehalten, ist aber wieder unter die Marke von 25.000 Punkten gerutscht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.935 Punkten berechnet, 1,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Freitag. An der Spitze der Kursliste rangierten MTU, Airbus und Heidelberg Materials, am Ende Rheinmetall, die Commerzbank und die Deutsche Telekom. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Zahlreiche Bundesländer lockern Strafvollzug wegen Corona
Neben Nordrhein-Westfalen haben auch viele andere Bundesländer ihren Strafvollzug wegen des Corona-Ausbruchs kurzfristig gelockert. Das ergab eine Umfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Freitagausgaben) unter den Justizministerien der Länder. So hat Baden-Württemberg die Vollstreckung von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen für drei Monate aufgeschoben, wie ein Ministeriumssprecher dem RND sagte. Ersatzfreiheitsstrafen greifen bei Verurteilungen zu Geldstrafen, wenn diese nicht gezahlt werden – etwa weil ein Schwarzfahrer seine Geldstrafe nicht zahlen kann. "Die Vollstreckung dieser meist sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verursacht einen hohen Durchlauf in den Justizvollzugsanstalten", sagte der Sprecher. "Vorläufig werden diese Personen deshalb nicht zum Haftantritt geladen." Außerdem werden die Staatsanwaltschaften des Landes zunächst bis Mitte Juni auch die Vollstreckung von bis zu sechsmonatigen Freiheitsstrafen aufschieben. Dabei handele es sich nicht um Amnestie, so der Sprecher. "Die betroffenen Personen, die die kommenden Tage zum Strafantritt geladen worden wären, müssen weiter mit einer Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe rechnen." Auch in Bayern werden Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe, einen Jugendarrest oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verbüßen müssen, erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Haftantritt geladen, teilte eine Sprecherin dem RND mit. Das Justizministerium von Rheinland-Pfalz erklärte, Strafunterbrechungen bei Freiheitsstrafen auf Antrag der Justizvollzuganstalt und nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Staatsanwaltschaft genehmigen zu wollen. Davon ausgenommen seien Verurteilte, die wegen Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord, Sexualdelikten oder Brandstiftung inhaftiert sind, und solche, die noch nicht zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt haben. Zudem würden neue Ersatzfreiheitsstrafen aufgeschoben und bereits laufende Ersatzfreiheitsstrafen im Einzelfall unterbrochen. "Aufgrund dieser Vorgehensweise wurden bisher 18 Gefangene entlassen", sagte ein Sprecher dem RND. Auch in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen nach Auskunft der dortigen Justizministerien vorerst keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr angetreten werden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 27.03.2020 - 05:00 Uhr
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