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Zum Wochenausklang hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.261 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start hielt sich der Dax zunächst stabil im Plus. Am späten Nachmittag konnte der Index seine Zugewinne weiter ausbauen. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Immer mehr ältere Arbeitslose verschwinden aus Statistik


Arbeitsamt in Aschersleben / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Immer mehr ältere Arbeitslose tauchen nicht mehr in der Statistik auf, weil sie mehr als zwölf Monate Hartz IV bezogen haben und ihnen in dieser Zeit kein regulärer Job angeboten worden ist. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten. Demnach wurden 2019 im Jahresdurchschnitt 171.276 über 58-jährige Hartz-IV-Empfänger nicht mehr als arbeitslos gezählt.

Sie fallen unter eine Sonderregelung im Sozialgesetzbuch II, wonach Erwerbsfähige nach Vollendung des 58. Lebensjahres nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn sie zuvor für mindestens zwölf Monate Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist. 2018 lag die Zahl derer, die unter die Sonderregelung fielen, bei im Schnitt 167.000. 2009 waren es noch 22.937 gewesen. Linken-Sozialexpertin Zimmermann sagte dem RND, die Arbeitslosigkeit Älterer werde künstlich klein gehalten. "Diese Sonderregel fügt sich in andere Statistikmaßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit ein", so die Bundestagsabgeordnete. "Die Bundesregierung rechnet sich so die Zahlen schön." Einzelne Regelungen zur statistischen Erfassung, wie die Sonderregelung für Ältere, würden die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sogar konterkarieren: "Dass arbeitslose über 58-jährige Hartz-IV-Beziehende nach einem Jahr ohne Jobangebot automatisch nicht mehr als arbeitslos gelten, schafft Anreize zur Nichtförderung dieser Personengruppe."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 22.02.2020 - 05:00 Uhr

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