Samstag, 21. September 2024
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Brandenburger Grüne verteidigen Vorgehen von "Grüner Liga" gegen Tesla
Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, hat das juristische Vorgehen der "Grünen Liga" gegen die Rodung der Bäume auf dem Tesla-Gelände gegen Kritik aus seiner eigenen Partei verteidigt. "Unabhängig davon, wie wir es politisch einschätzen, stehen wir hinter dem Rechtsstaat, der diese Möglichkeit der Klage erlaubt", sagte Raschke dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Man gehe davon aus, "dass die Gerichte zügig eine Entscheidung fällen, und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Rechtsstaat gestärkt wird", so der Grünen-Politiker weiter. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer, forderte eine Reaktion der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck zum Vorgehen der "Grünen Liga". "Mit widersprüchlichen und halbgaren Erklärungen der Grünen können und dürfen wir uns bei so einem wichtigen Industrieprojekt wie der Tesla-Fabrik nicht abspeisen lassen", sagte Theurer der Zeitung. Er erwarte, dass Baerbock und Habeck "ihr peinliches Schweigegelübde zu Grünheide ablegen und sich ohne Wenn und Aber positionieren." Die Grünen seien "Weltmeister im Surfen von Protestwellen gegen den Industriestandort Deutschland", kritisierte der FDP-Politiker. "Offensichtlich sind ihre Parteichefs aber Drückeberger, wenn es um den Bau einer Tesla-Fabrik geht", so Theurer. Dass das grüne Lager in Sonntagsreden Elektromobilität fordere und unter der Woche den Bau einer Tesla-Fabrik verhindere, sei "völlig inakzeptabel", hob der FDP-Politiker hervor. Die Grünen-Bundesvorsitzenden müssten "Farbe bekennen, um eine industriepolitische Blamage für unser Land und für `Made in Germany` zu verhindern". Wolle die Partei glaubwürdig bleiben, müsse sich die Bundesspitze von der "Grünen Liga" distanzieren, sagte Theurer dem "Handelsblatt". Die "Grüne Liga Brandenburg" hatte mit einem Eilantrag die Rodung auf dem Tesla-Gelände stoppen wollen. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg steht noch aus. Der Umweltverband ist der Ansicht, die Zulassung für einen vorzeitigen Baubeginn sei rechtswidrig. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 18.02.2020 - 17:30 Uhr
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