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EU-Finanztransaktionsteuer steckt fest


Europaflagge / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Aussicht gestellte rasche Einigung auf eine europäische Finanztransaktionsteuer kommt nicht voran. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe). Das Bundesministerium bestätigte am Montag auf Nachfrage, dass es am Rande des zweitägigen Treffens der europäischen Finanzminister in Brüssel an diesem Montag und Dienstag nicht zu der angestrebten abschließenden Einigung über die Steuer kommen werde.

Es hätten sich "einige Mitgliedsstaaten" auf den von Scholz Anfang Dezember verschickten Einigungsvorschlag zur Einführung der Finanztransaktionsteuer zurückgemeldet, sagte ein Sprecher. Scholz werde dazu "weitere Gespräche" mit seinen Amtskollegen führen. Scholz hatte Anfang Dezember einen angeblich einigungsfähigen Richtlinienvorschlag an die acht EU-Staaten verschickt, die zusammen mit Deutschland über eine Steuer auf Aktiengeschäfte verhandeln. "Wir sind jetzt erstmals seit 2011 in der Lage, eine Vereinbarung zu erreichen", hatte Scholz geschrieben und um abschließende Zustimmung geworben, um das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene rasch einleiten und abschließen zu können. Neben Deutschland beteiligen sich Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien an dem Vorhaben. Scholz hatte seine Kollegen aufgefordert, ihm mitzuteilen, wann das nächste Treffen stattfinden könne, um die Steuer auf den Weg zu bringen. Doch die Antworten lassen auf sich warten. Von rasch kann keine Rede mehr sein. Einige Kollegen haben bislang überhaupt noch nicht auf das Schreiben reagiert. Damit wackelt der Zeitplan, zuerst die EU-Richtlinie und dann das nationale Gesetz bis Ende Dezember 2020 verabschieden zu können. Scholz ist unter Zeitdruck. Er hat die Einnahmen für die Finanzierung der Grundrente verplant, die ab Januar 2021 gezahlt werden soll. Scholz erwartet zunächst 1,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen aus der Steuer - die jedoch nicht auf den Hochfrequenzhandel an Börsen erhoben werden soll - sondern auf den Kauf von Aktien. Scholz will den Erwerb von Aktien gelisteter Unternehmen besteuern, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind. Der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen. Offen ist, ob auch Altersvorsorgeprodukte betroffen sein sollen. Das ist jedem Land freigestellt. Die große Koalition hat die Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext vereinbart. Die von Scholz vorgeschlagene Aktiensteuer trifft allerdings auf Widerstand bei der Union. Zugleich ist wieder unklar, ob die Steuer noch genügend Unterstützer in der EU hat - Österreich gilt als Wackelkandidat. Scholz lässt seine Beamten vorsichtshalber bereits einen nationalen Gesetzesvorschlag entwerfen, um die Steuer im Alleingang einzuführen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.01.2020 - 18:17 Uhr

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