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VZBV weist Kritik an geplanten EU-Sammelklagen zurück
Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat die Kritik deutscher Wirtschaftsverbände an den geplanten EU-Sammelklagen zurückgewiesen. "Missbrauchsszenarien, die von Seiten der Wirtschaft in den Raum gestellt werden, gehen von amerikanischen Verhältnissen aus", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt" (Samstagsausgabe). Zentralen Elemente der amerikanischen Sammelklagen wie Erfolgshonorare oder Strafschadensersatz seien aber nicht Teil der geplanten EU-Sammelklage. Führende Wirtschaftsverbände hatten sich wegen der in Brüssel diskutierten Pläne für kollektive Schadenersatzklagen an die Bundesregierung gewandt. In einem gemeinsamen Schreiben warnen BDI, DIHK und etliche weitere Verbände, der von den EU-Staaten geplante Richtlinienentwurf berge die Gefahr "massiver Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten mit erheblichen Nacht eilen für die Wirtschaft". Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten sollen am kommenden Mittwoch über den Entwurf der "Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" abstimmen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dem "Handelsblatt", der Richtlinientext werde noch innerhalb der Bundesregierung geprüft, um die Position der Bundesregierung festzulegen. VZBV-Chef Müller sagte, es sei nur recht und billig, dass künftig mit der EU-Verbandsklage Verbraucherverbände bei Verstößen gegen Verbraucherrechte Schadensersatz zugunsten der Betroffenen geltend machen könnten. Unternehmen hätten jahrzehntelang davon profitiert, dass Verbraucher bei Rechtsverstößen auf ihrem Schaden sitzen geblieben seien. "Es ist an der Zeit, dass sich das ändert." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 15.11.2019 - 20:47 Uhr
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