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Am Dienstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.865 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start baute der Dax im Tagesverlauf seine Verluste größtenteils ab. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger zahlt Teil der Miete selbst


Mietwohnungen / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Viele Menschen, die von Hartz IV leben, müssen von den Leistungen der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete zahlen, obwohl Wohnkosten eigentlich von den Kommunen getragen werden. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt, übernahm der Staat 2018 in fast jeder fünften Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete, berichtet die Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Im Schnitt mussten die Betroffenen jährlich 985 Euro selbst zur Miete dazu zahlen.

Das entspricht 82 Euro monatlich, fast ein Fünftel des Regelsatzes. Das Phänomen hat einen Namen: Wohnkostenlücke. Die Lücke besteht seit Jahren, auch wenn die Zahl der Betroffenen zuletzt kleiner geworden ist: Lag der Anteil der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die nicht die vollen Wohnkosten ersetzt bekommen, im Jahr 2013 noch bei 23,5 Prozent, waren es 2018 noch 19,2 Prozent. Je nach Bundesland war die Quote noch deutlich höher: In Rheinland-Pfalz mussten drei von zehn Hartz-IV-Empfängern einen Teil der Miete selbst zahlen, in Baden-Württemberg waren es 23,1 Prozent. In ganz Deutschland waren im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Million Menschen betroffen. Besonders häufig trifft es Alleinerziehende: 21,8 Prozent der Alleinerziehenden mit Hartz IV finanzieren einen Teil der Miete mit. Auch die Summen, die fehlen, sind größer: Alleinerziehenden mussten 2018 im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr zusätzlich aufbringen, bei Familien waren es 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat). Im Sozialgesetz ist festgehalten, dass die Wohnkosten von Leistungsempfängern übernommen werden, in angemessener Höhe, wie es heißt. Was angemessen ist, entscheiden dabei die Kommunen, in denen die Betroffenen leben. Doch bundesweit verbindliche Kriterien, nach denen diese Angemessenheit entschieden werden soll, gibt es nicht. Wer in einer Wohnung wohnt, die als unangemessen teuer eingestuft wird, muss einen Weg finden, Kosten zu senken - zum Beispiel durch einen Umzug. Doch bezahlbarer Wohnraum gerade in vielen Städten ist knapp. Häufig bleibt deshalb nur der Weg, die Differenz zu zahlen, kritisiert die Linke. "Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, darunter Alleinerziehende und Aufstockende", sagte Katja Kipping, Parteichefin der Linken und Sprecherin der Fraktion für Sozialpolitik, der Funke-Mediengruppe. "Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, für Reparaturen, für gesunde Ernährung." Die Linke fordert deshalb bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft, "die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen", so Kipping. Entscheidend sei nicht der durchschnittliche Mietspiegel, sondern die Preise, zu denen neue Wohnungen tatsächlich vermietet würden. Bei der Berechnung von angemessenen Kosten der Unterkunft müsse zudem berücksichtigt werden, ob zu diesen Preisen überhaupt Wohnungen verfügbar seien. Zudem fordert die Fraktion, dürfe bei Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, kein Umzug erzwungen werden. Dazu zählt die Linke unter anderem Alleinerziehende, Schwangere, schwer kranke und pflegebedürftige Menschen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.09.2019 - 01:00 Uhr

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