Samstag, 07. Dezember 2019
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Arbeitgeber gegen Heil-Pläne für Paketbranche
Die Arbeitgeber laufen Sturm gegen die Gesetzespläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Paketbranche, die an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden sollen. "Das Gebot der Stunde sollte nicht mehr Bürokratie sein, sondern weniger", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben). Die neuen Gesetzespläne seien "ein weiteres Beispiel dafür, staatliches Kontrollversagen in den privaten Bereich zu verschieben. Wenn der Staat seiner Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend nachkommt, kann er diese Pflicht nicht einfach bei Unternehmen abladen", so der BDA-Hauptgeschäftsführer weiter. Heils Pläne seien "lediglich ein Versuch, sich mit einem bürokratischen, aber praxisfernen Regelwerk aus der Verantwortung zu stehlen", sagte Kampeter. Für die betroffenen Unternehmen bedeute dies "unverhältnismäßige Haftungsrisiken". Stattdessen sollte der Staat seine eigenen Kontrollmechanismen verbessern, wenn er Handlungsbedarf sehe, so der BDA-Hauptgeschäftsführer weiter. "Wir brauchen ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft. Dazu gehört ganz besonders der Verzicht auf neue Beschränkungen bei Befristungen und Arbeitszeit", sagte Kampeter den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Heil will mit seinem Gesetzentwurf, über den das Kabinett nun berät, für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche sorgen. Laut Arbeitsministerium geben inzwischen viele Paketdienste einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer ab, um die gestiegenen Auftragszahlen überhaupt bewältigen zu können. Dabei komme es unter anderem zu Verstößen gegen das Arbeitszeit- und das Mindestlohngesetz sowie teilweise zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 habe gezeigt, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis tendenziell kritisch einzuordnen ist. Die Pläne des Arbeitsministers sehen vor, in der Branche wie in der Bau- und Fleischwirtschaft eine Nachunternehmerhaftung einzuführen. Nach diesem Prinzip haftet derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH NEWS25-Meldung vom 18.09.2019 - 05:00 Uhr
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