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Börse

Am Mittwoch hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.823 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax startete am Mittwoch auf Vortagesniveau und rutschte zügig ins Minus. Nach einer Annäherung an den grünen Bereich am Mittwoch baute der Index seine Verluste erneut aus, bevor er am späten Nachmittag einen Teil der Verluste wieder reduzierte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Datenschützerin: Facebook-Fanpages zu "trackingfreien Zonen" machen


Facebook-Nutzer am Computer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages begrüßt und den US-Internetkonzern zum Handeln aufgefordert. Datenschutzkonformität sei "keine Nettigkeit, sondern ein Muss", sagte Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). "Hier erwarte ich, dass sich Facebook bewegt."

Denkbar wären etwa Fanpages "als trackingfreien Zonen, in denen keine Daten über die Nutzer gesammelt werden", so Hansen. "In jedem Fall ist aber mehr Transparenz nötig, damit verständlich und überprüfbar wird, welche Daten auf welcher Rechtsgrundlage wie verarbeitet werden." Hansen sieht nach der "klaren" Entscheidung der Leipziger Richter auch die Betreiber von Fanseiten in der Pflicht. "Jede Organisation, ob Unternehmen oder Behörde, die Facebook-Fanpages betreiben will, ist nun aufgefordert, von Facebook die Datenschutzkonformität für die mit dem Betrieb dieser Fanpages verbundene Datenverarbeitung einzufordern", sagte die Datenschützerin. Denn nach der Entscheidung des obersten Gerichts seien diese Organisationen in Sachen Fanpages "gemeinsam mit Facebook verantwortlich". Gelassen sieht Hansen, dass die Richter nicht entschieden haben, ob die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war und sich deshalb das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erneut damit befassen muss. "Das bedeutet für die Gegenwart und Zukunft keine Einschränkung, denn ohnehin ist nun die gesamte Datenverarbeitung auf Basis der neuen Rechtslage, nämlich der Datenschutz-Grundverordnung, zu prüfen", so Hansen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.09.2019 - 20:47 Uhr

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