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Hessen schützt Schwangeren-Beratungsstellen


Hessischer Landtag / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das hessische Innenministerium von Peter Beuth (CDU) hat in einem Erlass geregelt, dass schwangere Frauen nicht mehr durch Demonstranten behelligt werden dürfen, wenn sie Beratungsstellen oder Arztpraxen aufsuchen. Demonstrationen oder Mahnwachen seien nur dort zu genehmigen, wo "kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht", heißt es in dem Erlass des hessischen Innenministeriums, der in dieser Woche an die Regierungspräsidien verschickt wurde und über den die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Ein solcher Eingriff in das Versammlungsrecht sei "in der Regel zulässig, wenn nicht sogar geboten", um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen, heißt es in dem Papier weiter.

Im Erlass des hessischen Innenministeriums werde das Recht der Frauen herausgehoben, "vertraulich und auf Wunsch auch anonym" beraten zu werden. Die Grünen zeigten sich erfreut über die Lösung, die sie mit ihrem Koalitionspartner CDU verabredet hatten. "Das wirkt sofort", sagte die Grünen-Innenpolitikerin im Hessischen Landtag, Eva Goldbach, der "Frankfurter Rundschau". Hessen sei nach ihrer Kenntnis das erste Bundesland, das eine solche Regelung schaffe, so die Grünen-Politikerin weiter. Für Donnerstag ist im Hessischen Landtag eine Anhörung zu dem Thema geplant. Anlass ist ein Gesetzentwurf der Linken-Fraktion, die das Problem mit einem Schutzzonen-Gesetz lösen will.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.08.2019 - 20:30 Uhr

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