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Am Mittwoch hat der Dax nach einer kräftigen Talfahrt seine Verluste gegen Ende hin reduziert, aber dennoch im Minus geschlossen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.561 Punkten berechnet, 0,6 Prozent unter Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

IT-Verband Bitkom lehnt Klarnamen-Pflicht ab


Computer-Nutzer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

. Eine mögliche Klarnamen-Pflicht im Internet stößt beim IT-Verband Bitkom auf Ablehnung. Zur Begründung sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Bernhard Rohleder, dem "Handelsblatt": "Eine Vielzahl von Online-Angeboten setzt voraus, dass die Menschen anonym kommunizieren können, wie etwa Selbsthilfegruppen bei gesundheitlichen Problemen oder Arbeitgeberbewertungsportale."

Gleichzeitig sei der Rechtsstaat gefordert, Gesetzesverstöße in der digitalen Welt genauso konsequent zu verfolgen wie in der analogen Welt. "Ob Häme dazu gehört, so widerlich und abstoßend sie mit Blick auf den Mord am hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke auch sein mag, haben die zuständigen Stellen und hier insbesondere die Gerichte zu entscheiden", so Rohleder. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich in der "Bild am Sonntag" angesichts der viele n Hasskommentare im Netz zur Tötung des ihr persönlich bekannten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke gesagt: "Wir müssen darüber reden, ob im Netz alles erlaubt sein darf. Oder ob wir nicht eine strengere Netiquette brauchen. Ich möchte wissen, wer hinter solchen Kommentaren steckt." Rohleder sagte dazu: "Wir lesen diese Äußerung der CDU-Vorsitzenden nicht als Forderung nach einer Klarnamenpflicht. Eine Klarnamenpflicht ginge auch weit über jene Maßnahmen hinaus, die man vernünftiger Weise fordern kann." Wichtig sei aber: "Wer Rechtsverstöße im Internet oder mit Hilfe des Internets begeht, muss rechtsstaatlich effektiv zur Verantwortung gezogen werden können." Dazu müssten die Strafverfolgungsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden, im Netz gegen Kriminelle vorzugehen. "Dies ist nur dann möglich", so Rohleder, "wenn die Identität von Kriminellen auch im Internet festgestellt werden kann." Das bedeute aber nicht, dass künftig jeder nur noch mit seinem Klarnamen online unterwegs sein dürfe.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 12.06.2019 - 01:13 Uhr

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