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Am Mittwoch hat der Dax etwas nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.155 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Verbraucherschützer fordern verständliche Datenschutzerklärungen


Frau mit Tablet / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Deutschlands oberster Verbrauchschützer Klaus Müller fordert eine Vereinfachung von Datenschutzerklärungen auf Webseiten oder in Apps. "Verbraucher müssen einfache und verständliche Informationen haben, um in Datenschutzerklärungen informiert einwilligen zu können", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt". Dazu benötigten sie Informationen über Art und Zweck der Datenverarbeitung.

Eine "Muster-Datenschutzerklärung", wie sie das Bundesinnenministerium vorschlägt, sieht Müller als "ein schwieriges Unterfangen". Die Art der Datenverarbeitungen und vor allem auch die Zwecke könnten von Fall zu Fall höchst unterschiedlich sein, sagte der VZBV-Chef. "Einfacher könnte es mithilfe von ergänzenden Symbolen in Form von Icons werden, die Verbrauchern vermitteln, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden." Diese Möglichkeit sei bereits in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelegt. "Für Verbraucher können diese Icons als Ergänzung sehr hilfreich sein, ersetzen können sie die Datenschutzerklärung jedoch nicht", so Müller. Das Innenministerium hatte in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP vorgeschlagen, dass der Europäische Datenschutzausschuss für die Bereiche Internet und digitale Welt eine "rechtskonforme europaweit einheitliche Muster-Datenschutzerklärung" erarbeiten soll. Das würde wegen des "Wiedererkennungswertes der Erklärungen" nicht nur den Nutzern Vorteile bringen. Auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, könnten profitieren. Sie hätten den Vorteil, so das Ministerium, "dass ihnen einfach und kostengünstig eine Datenschutzerklärung angeboten wird". Für Piktogramme, Icons oder Bildsymbole gibt es noch keine einheitlichen EU-Regeln. Die EU-Kommission habe aber die Befugnis, so das Ministerium, "mit einem delegierten Rechtsakt nähere Bestimmungen zu den Bildsymbolen zu erlassen".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 30.04.2019 - 07:54 Uhr

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