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Finanzmärkte aktuell:

Innenministerium will Datenschutzerklärungen vereinfachen


Computer-Nutzerin / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesinnenministerium denkt über Maßnahmen für deutlich einfachere Datenschutzerklärungen auf Webseiten oder in Apps nach. Wenn viele Bürger bei digitalen Diensten die Datenschutzerklärung oder die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten "ohne Kenntnisnahme wegklicken, dürfte dies ein Hinweis sein, dass in diesem Bereich noch Verbesserungspotenzial besteht", heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, über die das "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe) berichtet. Als Konsequenz schlägt das Ministerium verschiedene Maßnahmen vor, um Datenschutzhinweise übersichtlicher und verständlicher zu gestalten.

Eine Möglichkeit bestehe etwa darin, dass der Europäische Datenschutzausschuss, ein Gremium, in dem alle Leiter der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, "für den Bereich von Internet und digitaler Welt eine rechtskonforme europaweit einheitliche Muster-Datenschutzerklärung erarbeitet". Das würde wegen des "Wiedererkennungswertes der Erklärungen" nicht nur den Nutzern Vorteile bringen, ist das Innenministerium überzeugt. Auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, könnten profitieren. Sie hätten den Vorteil, "dass ihnen einfach und kostengünstig eine Datenschutzerklärung angeboten wird". Für "gut geeignet" hält das Ministerium auch Piktogramme, Icons oder Bildsymbole. Das neue europäische Datenschutzrecht erlaubt den Einsatz solcher vereinfachten Darstellungen für Verbraucherinformationen. Einheitliche Regeln gibt es dafür aber noch nicht. Berlin sieht hier Brüssel in der Pflicht. Die EU-Kommission habe "die Befugnis, mit einem delegierten Rechtsakt nähere Bestimmungen zu den Bildsymbolen zu erlassen". Daneben sucht die Bundesregierung selbst nach Möglichkeiten für verständlichere Datenschutzerklärungen. Das Bundesverbraucherministerium etwa plant noch in diesem Jahr die Vergabe eines Forschungsvorhabens "lnnovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement". Das Gutachten soll anhand der in der Praxis angewandten Modelle prüfen, welche Kriterien für die Verbraucher entscheidend sind und dann eine handhabbare Lösung vorschlagen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.04.2019 - 15:18 Uhr

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