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Finanzmärkte aktuell:

Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Eilantrag ab


NPD-Fahne / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache sei unbegründet, da sich die Entscheidungen "im fachgerichtlichen Wertungsrahmen hielten", hieß es zur Begründung. Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verkannt hätten, so das Bundesverfassungsgericht weiter.

Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, der vom Sender abgelehnt worden war, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 27.04.2019 - 18:07 Uhr

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