Montag, 08. Dezember 2025
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Der Dax ist am Montag nach einem bereits halbwegs freundlichen Start bis zum Mittag weiter im grünen Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 24.080 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 0,2 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Bayer, Rheinmetall und MTU, am Ende Gea, Symrise und Brenntag. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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FDP gegen Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz
Die FDP hält die Pläne von Innenminister Horst Seehofer (CSU), dem Bundesverfassungsschutz künftig die Online-Durchsuchung("Staatstrojaner") zu erlauben, für verfassungsrechtlich bedenklich. Im Fall von Terrorismus sei die Online-Durchsuchung auf Bundesebene bisher dem Bundeskriminalamt (BKA) vorbehalten. "Indem das Bundesamt für Verfassungsschutz nun die Befugnis der Online-Durchsuchung erhalten soll, findet eine Entgrenzung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen statt", schreiben Konstantin Kuhle, Innenexperte der Liberalen, und der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Bisher habe das Bundesverfassungsgericht darauf bestanden, dass eine "besonders intensive Gefahr" vorliegen müsse, um den Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen, der mit einer Online-Durchsuchung einhergehe. "Es darf bezweifelt werden, ob sich dies einfach auf die Nachrichtendienste übertragen lässt", so Kuhle und Baum in ihrem Beitrag. Die Karlsruher Richter hätten bereits im Jahr 2008 ein Landesgesetz beanstandet, in dem die Online-Durchsuchung von der Polizei auf den Verfassungsschutz ausgedehnt werden sollte. "Darüber sollte sich der Gesetzgeber auch jetzt nicht hinwegsetzen." Kuhle und Baum betonten, dass die Nachrichtendienste andere Aufgaben hätten als die Polizei. "Die Polizei handelt, um bereits bestehende oder sich abzeichnende konkrete Gefahren abzuwehren, die Nachrichtendienste agieren schon im Vorfeld der Gefahr, beispielsweise wenn Personengruppen aus extremistischen Milieus gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitieren, ohne dass sich das Handeln bereits zu einer konkreten Gefahr verdichtet hat", erläuterten die FDP-Politiker. Der Preis dafür, dass der Nachrichtendienst so weit im Vorfeld aufklären dürfe, sei, dass er anders als die Polizei über keine eigenen Zugriffsbefugnisse verfüge. "Dieses so genannte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten hat nicht nur rechtliche Gründe. Es fußt auch auf den historischen Erfahrungen in Deutschland mit geheimen Polizeibehörden", so Kuhle und Baum. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 20.04.2019 - 08:26 Uhr
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