Sonntag, 22. September 2024
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Familiennachzug erreicht monatliche Obergrenze
Die Visa für den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus haben inzwischen das vereinbarte Kontingent von tausend pro Monat erreicht. Im Rahmen des wieder eingeführten Familiennachzugs bei dieser Gruppe - den sogenannten subsidiär Schutzberechtigten - wurden im Dezember vergangenen Jahres 1.050 Visa erteilt, im Januar 2019 sogar 1.096, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums. Auch im Februar dürfte die Zahl voraussichtlich wieder bei tausend liegen, bis zum 18. Februar waren es bereits 701 Visa. Ein Sprecher des Ministeriums sagte der NOZ: "Der Familiennachzug hat Fahrt aufgenommen, die Verfahren haben sich eingespielt." Damit erhalten inzwischen fast doppelt so viele Familienangehörige wie im vergangenen Jahr die Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland. Von August bis Dezember 2018 waren 2.612 Visa ausgestellt worden, also im Schnitt 522 pro Monat. Auf dieses Kontingent von tausend Familienangehörigen pro Monat hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr nach monatelangem Streit geeinigt und den Familiennachzug für sogenannte subsidiär geschützte Flüchtlinge ab August 2018 wieder erlaubt, nachdem er gut zwei Jahre lang ausgesetzt war. Zu dieser Kategorie gehören vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Nachzug war zunächst langsam in Gang gekommen und erst zum Jahresende angestiegen. Die Zahl der erteilten Visa konnte im Dezember und Januar über der Obergrenze liegen, weil in den Vormonaten jeweils deutlich weniger als tausend Genehmigungen ausgestellt worden waren. Die Visa werden in der Regel zeitlich verzögert ausgegeben. Laut Bundesregierung lagen Mitte Februar gut 36.000 Terminanfragen von Nachzugs-Bewerbern in den deutschen Botschaften vor. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke, über welche die Zeitung berichtet. Jelpke forderte, die Deckelung abzuschaffen: "Die Beschränkungen müssen umgehend zurückgenommen werden. Das Recht auf Familiennachzug muss wieder für alle Flüchtlinge gelten." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 26.02.2019 - 08:52 Uhr
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