Montag, 14. Juli 2025
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Rot-Rot-Grün in Berlin uneins über Volksbegehren zu Enteignungen
In der Berliner rot-rot-grünen Koalition ist eine Kontroverse über das anstehende Volksbegehren zur Enteignung privater Wohnungsunternehmen entbrannt. Nach kritischen Äußerungen von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) haben sich Grüne und Linke hinter die Initiative "Deutsche Wohnungen enteignen" gestellt, die ab dem 6. April Unterschriften für eine Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsfirmen sammeln will, berichtet die "Welt". "Wir halten Enteignungen als Ultima Ratio und die Vergesellschaftung von Wohnraum für ein legitimes Instrument", sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger, der "Welt". Sie gehe davon aus, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Volksbegehren unterstützen werde, so Schmidberger weiter. "Herr Müller würde gut daran tun, sich damit auseinanderzusetzen und es nicht einfach so wegzuwischen. Er muss sich fragen, welchen Interessen seine Aussagen jetzt dienen." In der in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hatte Müller sich zuvor gegen Enteignungen ausgesprochen: "Ich sehe die Initiative `Deutsche Wohnen enteignen` sehr kritisch. Das ist nicht mein Weg und nicht meine Politik", hatte Müller dort gesagt. Für die Wohnungsexpertin der Grünen ist das Volksbegehren "eine Art Notwehr, nach der die Menschen greifen. Sie haben zurecht den Eindruck, dass der Staat sie nicht mehr ausreichend vor Spekulation und Verdrängung schützt. Der soziale Friede ist in Gefahr. Das muss uns alle alarmieren." Linken-Fraktionschefin Carola Bluhm sagte der "Welt", es gebe eine große Erwartungshaltung an Rot-Rot-Grün, alle Instrumente zu nutzen, um die Mietpreisspirale aufzuhalten - nicht aus Selbstzweck, sondern weil die Gemeinwohlorientierung des Eigentums auf dem Wohnungsmarkt verloren gegangen sei. "Wir haben eine Verpflichtung, alles zu tun, was machbar ist, um diese Entwicklung aufzuhalten. Deshalb sollten wir ein Instrument wie die Enteignung, das ja sogar in unserer Verfassung angelegt ist, nicht vorschnell ausschlagen", sagte Bluhm. "Die Bürger wollen, dass der Staat sich seine Steuerungsmöglichkeiten erhält. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Es gibt kein Grundrecht auf Maximalgewinne - wohl aber ein Grundrecht auf Wohnen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 19.02.2019 - 00:00 Uhr
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