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Finanzmärkte aktuell:

Schärfere Sicherheitsanforderungen für 5G-Ausbau


Handy-Sendemasten / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

In der Debatte um die Beteiligung des umstrittenen chinesischen Unternehmens Huawei am Ausbau des künftigen 5G-Netzes zeichnen sich erste grobe Linien für neue Sicherheitsanforderungen an die Netzwerkausrüster ab. Wie das "Handelsblatt" aus Teilnehmerkreisen erfahren haben will, verständigten sich am Mittwoch hochrangige Regierungsvertreter über das weitere Vorgehen beim künftigen Umgang mit Netzwerkausrüstern. In den nächsten Wochen sollen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur die ersten Eckpunkte für die neuen Sicherheitsanforderungen festlegen.

Wie das "Handelsblatt" schreibt, hat man sich bei dem Treffen darauf verständigt, dass die neuen Sicherheitsanforderungen unter anderem eine Verpflichtung zur Zertifizierung des verwendeten Equipments durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)und die Offenlegung der Quellcodes beinhalten sollen. Die Anforderungen sollen dem Vernehmen nach für alle Bereiche gelten, also nicht nur für 5G-, sondern auch für 2G-, 3G- und 4G-Netze. Ein komplettes Verbot von Huawei-Technik soll es nicht geben. Zuvor hatte es andere Berichte gegeben. An dem Treffen auf Ebene der Staatssekretäre nahmen das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesverkehrsministerium, sowie Vertreter des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur und des BSI teil. Bei einem vorangehenden Gespräch waren zudem Vertreter der deutschen Netzanbieter auf Vorstandsebene dabei. Das Auswärtige Amt, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage nicht zu den Treffen oder den Inhalten äußern. Das BSI bestätigte lediglich, dass ein solches Treffen stattgefunden hat. Die Prüfung bezüglich der neuen Sicherheitsanforderungen dauere an, so das Bundesinnenministerium.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.02.2019 - 04:41 Uhr

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