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Finanzmärkte aktuell:

Bericht: Krankenkassen müssen künftig Fettabsaugung bezahlen


AOK / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, können sich laut eines Zeitungsberichts das Fett bald auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse absaugen lassen. Dies geht aus einem Brief des "Gemeinsamen Bundesausschusses" hervor, in dem sich Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen auf neue Behandlungsmethoden verständigen und über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) berichten. "Die Leistung steht den betroffenen Frauen mit Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 zur Verfügung", heißt es in dem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Besonders schwer betroffene Frauen "haben den höchsten Leidensdruck und für sie gibt es keine akzeptablen therapeutischen Alternativen", schreibt der Vorsitzende des Ausschusses, Josef Hecken. Frauen, bei denen die "Lipödem" genannte Krankheit im Stadium 1 oder 2 auftritt, könnten allerdings noch nicht von der Regelung profitieren, berichten die Zeitungen weiter. Insgesamt leiden schätzungsweise bis zu drei Millionen Frauen unter der Fettverteilungsstörung. Spahn begrüßte die Entscheidung: "Das ist eine gute Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen." Der Minister hatte zuvor Druck auf den Ausschuss ausgeübt und angekündigt, sein Ministerium werde künftig allein und ohne Zustimmung des Ausschusses darüber entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen. Eine entsprechende Regelung sollte in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) aufgenommen werden, das gerade im Bundestag beraten wird. Diese Pläne will Spahn laut dem Bundesgesundheitsministerium nun zurückziehen. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss zufolge soll die Fettabsaugung bei besonders betroffenen Frauen – in der Fachsprache: Liposuktion – zunächst befristet bis 2024 eingeführt werden. Bis dahin soll eine wissenschaftliche Studie vorliegen, die Aussagen darüber gibt, welchen medizinischen Nutzen und welche möglichen gesundheitlichen Schäden der Eingriff hat. Bislang ist dies nach Auffassung der Experten im Ausschuss unklar, weshalb der Eingriff noch nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 25.01.2019 - 15:00 Uhr

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