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Der Dax ist am Freitag nach einem bereits schwächeren Start in den Handelstag bis zum Mittag weiter im Minus geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 18.665 Punkten berechnet, 0,4 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Justizministerin lehnt höhere Strafen für Datendiebstahl ab


Computer-Nutzer / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat der Forderung aus der Union nach härteren Strafen für Datenausspähung und Datenhehlerei eine Absage erteilt. "Die geltenden Regelungen ermöglichen eine effektive Strafverfolgung, auch wenn besonders sensible persönliche Daten ausgespäht werden", sagte ein Sprecher des Justizministeriums dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). "Die geltenden Strafrahmen halten wir für angemessen", fügte der Sprecher mit Blick auf den entsprechenden Paragrafen 202a im Strafgesetzbuch hinzu: "Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in dort.

Der Paragraf wurde erst im Jahr 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Zuvor war nicht das Hacking selbst strafbar, sondern der Datenklau. Der Union sind die Regelungen nicht weitgehend genug. So kritisiert der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", dass das Ausspähen von Daten lediglich als Vergehen geahndet werde, ein Wohnungseinbruch aber als Verbrechen mit einer Strafe von mindestens einem Jahr. "Der Einbruch in den intimsten privaten Datenbestand und die Bloßstellung von Menschen im Netz ist aber mindestens so schwerwiegend wie ein Einbruch in die private Wohnung, wenn nicht schwerwiegender", sagte er. Das Justizministerium hält den Vergleich für unzulässig. "Das Ausspähen von Daten ist etwas anderes als ein klassischer Diebstahl", so der Ministeriumssprecher. "Daten sind beliebig oft kopierbar und werden, anders als eine gestohlene Sache, dem Berechtigten durch das Ausspähen nicht entzogen." Im Übrigen könne die Verwendung von ausgespähten Daten auch nach anderen Tatbeständen strafbar sein. Bei Computerbetrug könne je nach Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Und, so der Sprecher weiter: "Haben Datenausspähungen oder Hacks einen geheimdienstlichen Hintergrund, greifen die ebenfalls wesentlich schwerwiegenderen Staatsschutzdelikte."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.01.2019 - 12:56 Uhr

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