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Zum Wochenausklang hat der Dax deutlich nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.731 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start gab der Dax am Nachmittag weiter nach. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen BEV Energie ein


Strommast / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesnetzagentur leitet ein Aufsichtsverfahren gegen den Energielieferanten Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV Energie) ein. "Die Beschwerden gegenüber dem Unternehmen wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und nicht eingehaltener Anforderungen an Rechnungen für Energielieferungen haben sich gehäuft", sagte Fiete Wulff, Sprecher der Bundesnetzagentur, der "Welt" (Mittwochsausgabe). "Wir haben das Unternehmen aufgefordert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen", so Wulff weiter.

Die BEV ist ein Gas- und Stromanbieter mit Sitz in München. Verbraucherschützer berichteten, dass viele Kunden sich zuletzt an sie gewendet hätten, weil sie kurz vor Weihnachten Schreiben mit der Ankündigung teils exorbitanter Preissteigerungen für Stromlieferungen erhalten hätten. Als Begründung habe das Unternehmen demnach veränderte Kosten für die Energiegroßhandelspreise und Netznutzungsentgelte angegeben, berichtet die Zeitung weiter. In Einzelfällen habe die BEV die Entgelte für den Grundpreis, also die monatliche Gebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt, um mehrere 100 Prozent angehoben. Den Verbraucherschützern zufolge hätten auch viele Kunden Probleme, die BEV davon in Kenntnis zu setzen, dass sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, das ihnen bei Preiserhöhungen gesetzlich zusteht, berichtet die "Welt". Das Unternehmen sei über die üblichen Kommunikationswege zum Teil schwer erreichbar. Auch Anfragen der "Welt" seien unbeantwortet geblieben. Die BEV war bereits im Oktober 2016 mit irritierenden Kundenanschreiben aufgefallen. Verbraucher hätten damals deutlich höhere Abschläge zahlen sollen, da angeblich aktualisierte Messwerte vorgelegen hätten. Eine Messung zum betreffenden Zeitpunkt hätte aber gar nicht stattgefunden, berichtet die Zeitung weiter. Der "Marktwächter Energie für Niedersachsen", ein Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, war dagegen vorgegangen und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung erzielt.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 16.01.2019 - 17:55 Uhr

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