Dienstag, 14. Mai 2024
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Zahl der Verurteilten rückläufig
Im Jahr 2017 sind rund 716.000 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt worden: Das waren rund 21.800 Personen beziehungsweise 3,0 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Bei rund 159.200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133.700 Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2007 ging die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 Prozent) und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 Prozent) zurück. Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552.000 Personen (77,1 Prozent) zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104.400 Personen (14,6 Prozent) entschieden. Bei weiteren rund 59.700 Personen (8,3 Prozent) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an, welches bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren obligatorisch ist. Im Jahr 2017 erhielten rund 9.700 Personen eine Jugendstrafe als schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42.500 Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7.500 Personen Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Im Jahr 2017 lagen bei rund einem Fünftel aller Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159.000), so die Statistiker weiter. Weitere rund 451.700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und Untreue (rund 144.800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123.200). Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105.400 Personen wegen der Verletzung anderer Gesetze als dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz verurteilt (2,4 Prozent mehr als im Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (rund 60.100). © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 28.11.2018 - 08:30 Uhr
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