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Am Donnerstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.211 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen kurz vor Handelsschluss MTU, Siemens und Heidelberg Materials, größere Abschläge gab es unter anderem bei Sartorius, Rheinmetall und Beiersdorf. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

EuGH: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung


Schreibtisch / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht demnach nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod unter.

Der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub könne im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen. Sofern das nationale Recht eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub ausschließt und sich daher als mit dem Unionsrecht unvereinbar erweist, können sich die Erben laut EuGH unmittelbar auf das Unionsrecht berufen. Das gelte sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber, so die Luxemburger Richter. Konkret ging es in dem Prozess um zwei Fälle aus Deutschland. Zwei Witwen hatten auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub ihrer verstorbenen Ehemänner geklagt. Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH eingeschaltet. In einem weiteren Urteil entschieden die Luxemburger Richter am Dienstag, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren darf, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Diese Ansprüche können demnach nur untergehen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Auch in diesem Prozess ging es um Rechtssachen aus Deutschland.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.11.2018 - 10:42 Uhr

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