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Finanzmärkte aktuell:

Umwelthilfe kritisiert Merkel-Vorstoß zu Fahrverboten


Angela Merkel / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Vorstoß von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Diesel-Fahrverbote per Gesetz zu erschweren, massiv kritisiert. "Das ist durchschaubare Wahlkampfargumentation, die vor keinem Gericht Bestand haben kann", sagte DUH-Chef Jürgen Resch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Grenzwerte seien Europarecht, und das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, dass nationale Regelungen, die gegen EU-Recht verstießen, "nicht angewendet werden dürfen", sagte Resch.

Merkel will Fahrverbote bei geringen Grenzwertüberschreitungen als "unverhältnismäßig" erklären lassen. Das sei "ein neuer, billiger Versuch, mit einem komplett sinnlosen Vorschlag auf den Wahlkampf in Hessen einzuwirken", warf Resch der Regierungschefin vor. Selbst wenn der Bundestag die Gesetze ändern würde, werde dies "keinerlei Rechtswirkung entfalten, sondern soll die Dieselfahrer vor der Wahl am Sonntag beruhigen", erklärte der DUH-Chef. Merkel "betreibt nur noch Psyeudo-Politik und ist von der Automobilindustrie ferngesteuert". Resch erklärte weiter, die Kanzlerin verfüge "über null Sachkenntnis". Merkel hatte am Sonntag gesagt, in Frankfurt am Main oder Berlin würde der EU-Grenzwert von maximal 50 Mikrogramm Stickoxid nur geringfügig überschritten, daher sollten dort keine Verbote verhängt werden. Sie habe sich dabei nur auf eine Liste des Umweltbundesamtes bezogen, so Resch. In anderen staatlichen Messungen, etwa des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt und des Landes Berlin, lägen beide Städte weit oberhalb der 50-Mikrogramm-Schwelle. "Merkels Vorstoß wird daher wie ein Soufflee in sich zusammenfallen wie die Ankündigung vom 1. Oktober, wonach die Autoindustrie die Hardwarenachrüstungen finanzieren soll", sagte Resch. Die Umwelthilfe hat gegen Dutzende von Städten geklagt, in denen zu viel Stickoxid aus Dieselfahrzeugen in die Luft geblasen wird, und bereits Fahrverbote in mehreren Kommunen erwirkt. "Jetzt kommt die Kanzlerin und sagt, wir lösen die Probleme, indem wir die Grenzwerte einfach hochsetzen", sagte Resch weiter. Sollte der Bundestag die Gesetze entsprechend ändern, "wird dies von keinem Gericht akzeptiert werden. Es würde als Bruch des Europarechtes betrachtet und nicht anerkannt. Da sind wir sehr zuversichtlich", so der DUH-Chef.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 22.10.2018 - 14:34 Uhr

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