Donnerstag, 27. Juni 2024
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DGB will Hartz IV weiter zurückdrehen
Die Gewerkschaften fordern Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einer weiteren Korrektur der Hartz-IV-Reformen auf. "Die Arbeitslosenversicherung ist von relevanten Sicherungslücken geprägt", heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum jüngsten Arbeitsmarktgesetz des Ministers, das an diesem Mittwoch von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen werden soll. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten darüber. Die Lücken führen nach Meinung des DGB dazu, "dass nur noch 30 Prozent der registrierten Arbeitslosen von der Arbeitslosenversicherung abgesichert werden und 70 Prozent im Hartz-IV-System betreut werden." Zu viele Arbeitslose würden direkt in Hartz IV rutschen, kritisiert der DGB. Konkret fordern die Gewerkschaften, die Hürden für das Arbeitslosengeld I zu senken - auf den Stand von vor den 2003 beschlossenen Hartz-IV-Reformen. Damals musste ein Arbeitsloser binnen drei Jahren mindestens zehn Monate lang beschäftigt sein, um Geld aus der Arbeitslosenversicherung zu bekommen. Aktuell gilt eine "Rahmenfrist" von zwei Jahren und eine Beschäftigungszeit von zwölf Monaten. Arbeitsminister Heil will nun in seinem Gesetz die Frist auf zweieinhalb Jahre anheben und die Beschäftigungszeit auf zehn Monate verkürzen. Den Gewerkschaften ist das aber zu wenig. Nach Angaben des DGB profitieren von Heils Korrektur nur rund 50.000 Arbeitslose, die nicht unmittelbar in Hartz IV abrutschen würden. Mit Widerherstellung des alten Zustands könnten 100.000 Arbeitslose profitieren. "Arbeitslose sollten leichter Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach den Funke-Zeitungen. Kritik übt der DGB auch an der geplanten Senkung des Arbeitslosenbeitrags um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent vom Bruttolohn. Dies sei "überzogen", heißt es in der Stellungnahme. "Besonders kritikwürdig" sei auch Heils Plan, die Zeitgrenzen für kurzfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dauerhaft auf 70 Tage auszuweiten. "Diese Regelung ist ein Einfallstor für Schwarzarbeit", sagte Buntenbach. Lob bekommt der Arbeitsminister von den Gewerkschaften für seinen Plan, Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig von den Arbeitsagenturen stärker in Fragen der Weiterbildung beraten zu lassen. Es müsse aber auch "Rechtsansprüche auf Fördermaßnahmen" geben. Arbeitslose müssten auch "ein zusätzliches Weiterbildungsgeld bei der Teilnahme an Weiterbildung" erhalten, sagte DGB-Expertin Buntenbach. Grundsätzlich werde die Weiterbildung von Beschäftigten durch das "Qualifizierungschancengesetz" des Ministers aber "einen deutlichen Schub bekommen". © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 19.09.2018 - 01:00 Uhr
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