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Jugendämter stellen weniger Kindeswohlgefährdungen fest


Kinder / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2017 weniger Kindeswohlgefährdungen als im Vorjahr festgestellt. Insgesamt führten die Ämter rund 143.300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch, wobei gut 45.700 Kindeswohlgefährdungen festgestellt wurden, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Die Zahl der Verfahren stieg im Vorjahresvergleich um 4,6 Prozent, während die Zahl der festgestellten Fälle um 0,1 Prozent sank.

Von allen durchgeführten Verfahren bewerteten die Jugendämter rund 21.700 im Jahr 2017 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen. Hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg um 0,6 Prozent. Bei knapp 24.100 Verfahren (-0,6 Prozent) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. In rund 48.900 weiteren Fällen (+5,0 Prozent) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (48.600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+9,1 Prozent). Die meisten der rund 45.700 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60,8 Prozent), teilte das Bundesamt mit. In 29,6 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen festgestellt wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte. Etwas seltener (26,0 Prozent) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,5 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Kleinkinder waren bei den Verfahren besonders betroffen: Fast jedes vierte Kind (23,2 Prozent), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,2 Prozent) der Verfahren betroffen. In 22,6 Prozent der Fälle waren es Kinder im Grundschulalter (sechs bis neun Jahre). Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen wieder ab: Kinder im Alter von zehn bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 19,3 Prozent an den Verfahren, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren einen Anteil von 15,7 Prozent. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 Prozent der Verfahren, so die Statistiker weiter. Bei 13,5 Prozent kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 Prozent waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 Prozent) erhielten die Jugendämter anonym.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 13.09.2018 - 09:56 Uhr

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