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Nur ein Verbot der politischen Betätigung seit Anfang 2017
Bund und Länder haben seit Anfang vergangenen Jahres in nur einem Fall einem Ausländer die politische Betätigung in Deutschland untersagt oder eingeschränkt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochsausgaben) berichtet. Laut Bundesregierung ereignete sich der Fall in Nordrhein-Westfalen. Nähere Details nannte das Ministerium nicht. Die Innenministerkonferenz hatte im vergangenen Jahr beschlossen, das Aufenthaltsgesetz mit Blick auf sogenannte Hassprediger und Salafisten strenger anzuwenden. Sie versteht darunter Geistliche und Politiker, die in Wort oder Schrift zu Feindschaft und Hass aufstacheln oder direkt zu Gewalt aufrufen. "Es ist erstaunlich, dass von einem Verbot oder einer Beschränkung der politischen Betätigung von Ausländern seit 2017 nur in einem einzigen Fall Gebrauch gemacht wurde. Die Behörden müssen insbesondere im Kampf gegen islamistischen Extremismus die volle Klaviatur des Rechtsstaats ausnutzen", sagte FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle dem RND. "Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der Innenministerkonferenz ernüchternd." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 11.09.2018 - 14:16 Uhr
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