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Kommunen fordern schärfere EU-Regeln für Kindergeldzahlungen
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hat angesichts der Rekordzahl an ausländischen Kindergeldempfängern und Hinweisen auf Betrugsfälle eine Verschärfung der entsprechenden EU-Regeln gefordert. Notwendig sei eine Änderung des europäischen Koordinierungsrechts, sodass eine Indexierung des Kindergelds möglich wäre - also eine Anpassung an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, sagte Landsberg dem "Handelsblatt". Es sei Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, "dass die erforderliche EU-Mehrheit für die Änderung der Rechtsgrundlage für das Kindergeld geschaffen wird". Deutsche Diplomaten, die im Ausland eingesetzt werden, erhielten dort zum Beispiel auch zusätzliche Leistungen, die an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst sind. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Städtebund die Bestrebungen Österreichs, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder schon ab Januar 2019 an deren Lebenshaltungskosten vor Ort anzupassen. "Allerdings droht hier ein Vertragsverletzungsverfahren", fügte Landsberg hinzu. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012 hätten EU-Ausländer für die Dauer ihres Aufenthalts Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. Im Grundsatz sei das zwar auch für die deutsche Wirtschaft wichtig, da Arbeitskräfte aus anderen europäischen Ländern gebraucht würden. Andererseits könnten die im Vergleich zu anderen Ländern sehr hohen Kindergeldbeträge auch als "Pull-Faktor" wirken. "In Bulgarien, Rumänien oder anderswo in Europa sind 194 Euro Kindergeld pro Monat und Kind ein Vermögen", erläuterte der Städtebund-Chef. In Bulgarien betrage das monatliche Kindergeld 18 Euro, in Rumänien 10 Euro. "Es ist daher gut vorstellbar, dass EU-Bürger gerade deshalb nach Deutschland kommen, um einen Anspruch auf das Kindergeld zu erwerben, auch wenn sie für sich auf dem Arbeitsmarkt keine großen Chancen sehen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 10.08.2018 - 14:04 Uhr
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