Dienstag, 10. Februar 2026
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Unionsfraktion beschließt Konzept zum Digitalpakt für Schulen
Die Unionsfraktion im Bundestag hat ihr Konzept zur Ausgestaltung des mit 3,5 Milliarden Euro im Koalitionsvertrag beschlossenen Digitalpakts für die Schulen vorgelegt. Die "Welt" berichtet darüber. Als übergeordnetes Ziel wird dabei mehr Vergleichbarkeit in der Bildung formuliert. "Um unser Ziel zu erreichen, eine höhere Verbindlichkeit in der Vergleichbarkeit von Abschlüssen herzustellen, brauchen wir nicht nur einheitliche Standards für Schulabschlussprüfungen, sondern auch ein vergleichbares Niveau bei der digitalen Ausstattung der Schulen in Deutschland", heißt es darin. Dafür wollen die Unionspolitiker "Lernplattformen und Schul-Clouds, die mindestens auf Landesebene angesiedelt sind", fördern. "Insellösungen" sollten vermieden werden. Dabei müsse das übergeordnete Ziel sein, "dass Cloud-Lösungen und Lernplattformen zwischen Schulen, auf Länderebene und dort wo möglich, später auch bundesweit vernetzbar sind". Skeptisch sehen die Autoren, "die umfassende Finanzierung stationärer bzw. standortgebundener Präsentationstechnik und Anzeigegeräte in den Schulen". Gemeint sind digitale Tafeln, Beamer, etc. Sie soll aber möglich sein, der Posten aber gedeckelt werden. Gleiches gilt für den Breitbandausbau. Der soll nur auf dem Schulgelände gefördert werden. Zudem sollen "maximal 20 Prozent für den Breitbandanschluss von Schulen verwendet werden". Schließlich soll die sogenannte WLAN-Ausleuchtung gefördert werden und Geld für eine professionelle Wartung und Administration zur Verfügung gestellt werden. Nicht gefördert werden Endgeräte wie Laptops, Handys. Hier plädieren die Unionspolitiker dafür, dass die schülereigenen Geräte eingebunden werden. Ländereigene Programme dürften nicht durch Maßnahmen des Digitalpakts ersetzt werden, heißt es in dem Papier. "Wir stehen zum Bildungsföderalismus. Wir stehen aber nicht zu einem Föderalismus, der sich in Förmeleien erschöpft und ausgrenzt", sagte der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, der "Welt". "Wenn einige Länderminister jetzt drängen und auf einen Zeitdruck der digitalen Welt verweisen, ist das reine Verhandlungstaktik. Von einem solchen Druck scheint man sich möglichst viele Zugeständnisse durch den Bund zu erhoffen." Den Digitalpakt gebe es aber nur, wenn die Inhalte stimmten. Umgesetzt werden soll der Pakt ab 1. Januar 2019. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Dies soll zusammen mit weiteren Grundgesetzänderungen geschehen. Ronja Kemmer, Berichterstatterin der Union für digitale Bildung, fordert hier aber Flexibilität: "Wir erachten es für sinnvoll, wenn es als Paket zu lange dauern sollte, die Änderung des Artikels 104c - der den Digitalpakt Schule betrifft - vorzuziehen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 08.06.2018 - 00:00 Uhr
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