Donnerstag, 26. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Mützenich drängt auf Beteiligung der EU an Ukraine-Verhandlungen
Neue Chipkrise trifft deutsche Industrie
Wärmepumpenverband kritisiert neues Heizungsgesetz als Rückschritt
Wadephul weist Weidels Vorwürfe zu Gaslieferungen zurück
Telekom will erstmals KI-Brille präsentieren
US-Börsen legen zu - Öl und Gold teurer
Dax legt zu - Vorfreude auf Nvidia-Zahlen
Regierung bestätigt außerordentliche Berlinale-Aufsichtsratssitzung
Heizungsgesetz: Neubauer wirft Bundesregierung "Heizhorror" vor
KI-Nutzung auf dem Smartphone nimmt zu

Newsticker

13:03Union ruft Gewerkschaften wegen ÖPNV-Streiks zur Mäßigung auf
13:00Deutschland schiebt 20 Straftäter mit Charterflug nach Kabul ab
13:00Gelsenkirchener CSD wurde wegen islamistischer Drohungen abgesagt
13:00Mützenich drängt auf Beteiligung der EU an Ukraine-Verhandlungen
12:53Chef des Weltwirtschaftsforums tritt wegen Epstein-Affäre zurück
12:31Dax dreht leicht ins Plus - Stimmung bleibt verhalten optimistisch
12:15Gesundheitsministerin weist Ärzte-Kritik an Apothekenreform zurück
11:40Wirtschaftsweiser Werding kritisiert neues Tariftreuegesetz
11:25Grüne-Jugend-Sprecherin fordert mehr Bürgernähe von ihrer Partei
10:57Tricia Tuttle bleibt vorerst Berlinale-Intendantin
10:45Fußgängerverband will härtere Strafen für Radfahren auf Gehwegen
10:22Firmen gehen oft mit Steuerverschonung an Minderjährige
10:09Bundestag beschließt Tariftreuegesetz
09:56Merz sieht "gute Kooperation" mit China
09:48Ifo-Präsident warnt vor Ausweitung der Mietpreisbremse

Börse

Der Dax ist am Donnerstag nach einem sehr verhaltenen Start in den Handelstag bis zum Mittag etwas in den grünen Bereich vorgerückt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.265 Punkten berechnet und damit 0,4 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten Infineon, BASF und FMC, am Ende Heidelberg Materials, Scout24 und MTU. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu


Bundesgerichtshof / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen. Angestoßen hatte die Entscheidung ein Fall aus Sachsen-Anhalt. Der Kläger pochte auf vollen Schadensersatz nach einem Unfall, weil ein Auto beim Linksabbiegen in seinen Wagen gefahren sei.

Das sollten Aufnahmen seiner Dashcam belegen, doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg ließen die Aufnahmen als Beweismittel zu, weil sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen würden. Auch der BGH urteilte, die vorgelegte Videoaufzeichnung sei nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig, dennoch sei sie als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führe im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Der Beklagte habe sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben und durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr "selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt". Mit der Minikamera wurden nach Ansicht der Richter "nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind". Rechnung zu tragen sei auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet sei. Eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens sei auch zur Wahrnehmung von Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, "denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges", so die Richter (BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.05.2018 - 09:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung