Freitag, 20. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax startet im Minus - 25.000er-Marke hält vorerst
Norddeutsche Länder unterstützen Olympia-Bewerbung Hamburgs
Dax rutscht etwas weiter ins Minus - Ölpreis steigt
Özdemir spricht sich für Asylverfahren in Drittstaaten aus
Mastercard offen für Partnerschaft zum digitalen Euro
Scharfe Kritik aus SPD an Dobrindt im Streit um Integrationskurse
NRW hält bei Beamtenbesoldung an fiktivem Partnereinkommen fest
König Charles stellt sich nach Festnahme von Andrew hinter Justiz
Grüne gründen Wirtschaftsrat mit Vertretern von Eon und Commerzbank
Grüne Jugend übt zum Hanau-Gedenktag harte Kritik an eigener Partei

Newsticker

04:00SPD befürwortet EU-Beitritt zum Handelsblock CPTPP
01:00Nouripour dringt auf Betätigungsverbot für Revolutionsgarden
00:00Schwerdtner stellt CDU-Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken infrage
00:00Forsa kritisiert Themenschwerpunkte der Bundesregierung
00:00Bericht: Ministerium weist Bedenken an "Stark Defence" zurück
23:05Europa League: Stuttgart gewinnt 4:1 in Glasgow in Playoff-Hinspiel
22:24US-Börsen lassen nach - Spannungen zwischen USA und Iran im Fokus
20:14UN-Ermittler sehen Anzeichen auf Genozid im Sudan
19:11Union will trotz Bitten aus Damaskus nach Syrien abschieben
18:49Koch und Linnemann fordern von Merz weitere Reformen
18:17Klöckner mahnt "ordentlichen" Umgang mit Steuergeld an
17:51Dax lässt nach - Kursrutsch bei Airbus
17:35Bericht: EU und Großbritannien wollen bis Sommer neue Handelsdeals
17:23Missbrauchsbeauftragte erinnert an Meldepflicht für Schulen
16:41Umweltminister will CO2-Ausstoß für Chemieindustrie billiger machen

Börse

Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.044 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem bereits schwachen Start baute der Dax seine Verluste weiter aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu


Bundesgerichtshof / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen. Angestoßen hatte die Entscheidung ein Fall aus Sachsen-Anhalt. Der Kläger pochte auf vollen Schadensersatz nach einem Unfall, weil ein Auto beim Linksabbiegen in seinen Wagen gefahren sei.

Das sollten Aufnahmen seiner Dashcam belegen, doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg ließen die Aufnahmen als Beweismittel zu, weil sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen würden. Auch der BGH urteilte, die vorgelegte Videoaufzeichnung sei nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig, dennoch sei sie als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führe im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Der Beklagte habe sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben und durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr "selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt". Mit der Minikamera wurden nach Ansicht der Richter "nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind". Rechnung zu tragen sei auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet sei. Eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens sei auch zur Wahrnehmung von Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, "denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges", so die Richter (BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.05.2018 - 09:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung