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Finanzmärkte aktuell:

Fast 150.000 Verfahren wegen Hartz-IV-Betrugs


Bundesagentur für Arbeit / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr fast 150.000 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Hartz-IV-Betrug eingeleitet. Wie "Bild" (Dienstag) unter Berufung auf einen internen Bericht der BA schreibt, ist die Behörde besonders über den "organisierten Leistungsmissbrauch" durch Banden besorgt. Dem "Bild"-Bericht zufolge nahmen die Jobcenter in 148.524 Fällen Ermittlungen auf.

Das waren 0,8 Prozent weniger als 2016 (149.653). Es wurden 49.769 (+ 0,3 Prozent) Verfahren an Staatsanwaltschaften oder bei Schwarzarbeits-Verdacht an die Zollverwaltung abgegeben. Zudem gab es mehr Geldbußen: 21.281 (+ 1,3 Prozent). In 82.266 Fällen verschwiegen Hartz-Bezieher Einkünfte aus Jobs, Vermögen oder Sozialleistungen und kassierten 54 Millionen Euro Leistungen zu viel. Besorgt ist die BA wegen des Hartz-Betrugs durch "gut organisierte Banden". Sie würden "gezielt" Menschen aus osteuropäischen Ländern wie Bulgarien und Rumänien anlocken, die hier scheinbar arbeiten, um dann zu Unrecht Hartz-Leistungen zu kassieren. Schwerpunkte der Hartz-Mafia sind demnach Berlin, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Duisburg, Bremerhaven, Pinneberg und Neumünster. So würden die Banden zum Beispiel Zuwanderer zum Schein einstellen und entlassen, damit sie Anspruch auf Hartz IV erhalten. Den Großteil der ausgezahlten Leistungen würden die Banden selbst einbehalten. Außerdem würden Betrüger-Banden Wuchermieten für Schrottimmobilien von Hartz-Beziehern aus dem Ausland verlangen, die von den Jobcentern gezahlt würden. Ausländer würden zudem samt Familien nach Deutschland gebracht, um Hartz IV zu beantragen. Danach reisten sie wieder aus. Die Betrüger-Banden würden die Leistungen dann weiter kassieren. Wenn die Jobcenter die Hartz-Bezieher vorladen, würden diese oft kurzfristig nach Deutschland zurückgebracht. "Mithilfe einer ausgeklügelten Logistik wird sichergestellt, dass die Leistungsbezieher bei Einladungen des Jobcenters rechtzeitig wieder einreisen und pünktlich zu den Terminen erscheinen", zitiert "Bild" aus dem BA-Bericht.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.03.2018 - 00:00 Uhr

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