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Finanzmärkte aktuell:

Afghane zurückgeholt - BAMF erklärt Dublin-Verfahren für erledigt


Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Nach der gescheiterten Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers nach Bulgarien will sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in dem Fall nicht mehr auf die Dublin-Verordnung beziehen. Der Mann könne sein Asylverfahren in Deutschland betreiben, sagte dessen Anwalt dem Magazin "F.A.Z. Einspruch". "Die Wiedergutmachung ist natürlich keine Kategorie des Rechts", so der Anwalt weiter.

"Das BAMF hat mir gegenüber angedeutet, die Rückführung und die Visumserteilung begründeten die Zuständigkeit Deutschlands, aber wenn Sie mich fragen, hat die ganze öffentliche Aufregung schon ihre Wirkung gezeigt." Der Afghane war im Sommer nach Bulgarien abgeschoben worden, obwohl er im Rahmen des Dublin-Verfahrens einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte. Nachdem er in Bulgarien inhaftiert und erheblich unter Druck gesetzt worden war, kehrte er zunächst nach Afghanistan zurück. Mittlerweile ist er wieder auf dem Weg nach Deutschland - diesmal mit einem Visum und per Flugzeug. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte die Rückholung angeordnet.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 14.12.2017 - 12:20 Uhr

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